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13.01.2010

Kennzeichnung von kleinen Batterien / Akkus


2.Was ist für Batterien gültig, bei denen aus technischen Gründen eine Kennzeichnung nicht möglich ist?
Antwort: In einer Größe von mindestens einem Zentimeter Länge und einem Zentimeter Breite müssen das Symbol der ''durchgestrichenen Mülltonne'' und ggf. die chemischen Zeichen (siehe vorherige Frage) auf der Verpackung der Batterie/n angebracht werden.

Das Zeichen und das Symbol müssen nach § 17 V BattG lesbar, gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein. 

 

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