13.01.2010
Kennzeichnung von kleinen Batterien / Akkus
2.Was ist für Batterien gültig, bei denen aus technischen Gründen eine
Kennzeichnung nicht möglich ist?
Antwort: In einer Größe von mindestens einem Zentimeter Länge und einem Zentimeter Breite müssen das Symbol der ''durchgestrichenen Mülltonne'' und ggf. die chemischen Zeichen (siehe vorherige Frage) auf der Verpackung der Batterie/n angebracht werden.
Das Zeichen und das Symbol müssen nach § 17 V BattG lesbar, gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein.