Rechtlich auf der sicheren Seite bei Retouren

 

 

markus

Liebe Leserinnen und Leser, 

wenn das bestellte Produkt nicht gefällt, nicht passt oder doch nicht benötigt wird, können Kunden von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und das Produkt einfach zurücksenden. Für Online-Händler sind Retouren allerdings eher lästig, denn es kommt eine zeitliche und finanzielle Mehrbelastung auf sie zu. Besonders problematisch wird es, wenn die retournierte Ware Gebrauchsspuren aufweist und deshalb nicht mehr als neu verkauft werden kann.

Ob Sie diese Folgen einfach hinnehmen müssen und in welchen Fällen Sie für die Wertminderung Ersatz verlangen können, erfahren Sie im zweiten Teil unserer Serie „Versand im Online-Handel“.

In unserem zweiten Beitrag erklären wir wie Sie die Versanddauer richtig angeben, um keine Abmahnung zu riskieren.

Seit Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie im Jahr 2014 sind Online-Händler dazu verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, wann die bestellte Ware eintrifft. Dies ist nicht immer einfach, denn es ist schwer abzuschätzen, wann die Ware dem Kunden zugestellt wird. Viele Händler weichen daher auf schwammige Formulierungen aus, um die Unwägbarkeiten, die beim Versand auftreten, ausgleichen zu können. Unklare Angaben zu Lieferzeiten sollten aber unbedingt vermieden werden, denn sie stellen ein Abmahnrisiko dar.

Außerdem haben wir zwei aktuelle Urteile und ein Interview zum Thema Pflichtseiten im Online-Handel, in welchem wir erklären, weshalb diese in keinem Online-Shop fehlen dürfen und warum diese für Online-Händler so wichtig sind.

Wir hoffen, dass auch dieses Mal wieder etwas Interessantes für Sie dabei ist und wünschen Ihnen weiterhin gute Geschäfte.

 

Ihr Markus Kluge

 

Themenüberblick:

  • Serie „Versand im Online-Handel“: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Retouren, 2. Teil
  • Angaben zu Lieferzeiten: Was ist zulässig?
  • Urteile:
    • OLG Frankfurt a.M.: Keine Platzhalter im Impressum
    • OLG Köln: Kundenkommentare sind irreführende Werbung
  • Protected Shops-Interview: Pflichtseiten im Online-Handel

 

  


 

info_iconVersand im Online-Handel:
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Retouren, Teil II

Retouren im Online-Handel sind für Shop-Betreiber meist lästig, aber leider unvermeidbar. Besonders lästig ist es, wenn sich der Kunde von dem Vertrag lösen will und die Ware erst benutzt und dann mit Gebrauchsspuren zurücksendet. Händler müssen eine Wertminderung aber nicht einfach hinnehmen, sondern können finanziellen Ersatz verlangen. In welchen Fällen Sie Wertersatz verlangen können, welche Fristen beim Widerruf zu beachten sind und wer die Kosten für den Hin- und Rückversand der Ware zu tragen hat, erfahren Sie im zweiten Teil unserer Serie „Versand im Online-Handel“.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

 


 


 

info_iconAngaben zur Versanddauer: was ist zulässig?

Für Online-Händler ist es nicht leicht verlässliche Angaben zur Lieferzeit zu machen, denn es ist kaum möglich einen reibungslosen Versand zu garantieren. Seit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie im Jahr 2014 sind Händler aber genau dazu verpflichtet. Wie Shop-Betreiber am besten darüber informieren, wann der Kunde mit dem Eintreffen der Ware rechnen kann ohne dabei auf schwammige Formulierungen auszuweichen, die ein Abmahnrisiko darstellen, erklären wir in unserem zweiten Beitrag.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

 


 


 

icon_fragenantwortenAktuelle Urteile

 

OLG Frankfurt a.M.: Platzhalter im Impressum sind irreführend

Ob ein Verstoß gegen die Impressumspflicht vorliegt, wenn ein Unternehmer im Handelsregister eingetragen ist und auf seiner Webseite im Impressum statt Handelsregisternummer etc. lediglich Platzhalter (z.B. HR 000) angibt, hatte kürzlich das OLG Frankfurt a.M. zu entscheiden.

Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.

 

 

OLG Köln: Kundenbewertungen können irreführende Werbung sein

In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Köln Kundenbewertungen als irreführende Werbung angesehen. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei Kundenmeinungen um Werbung, da sie Vertrauen in die Leistungen des Produkts schaffen und den Absatz des Produktes fördern könnten. 

Die ausführliche Begründung des Urteils finden Sie hier.

 

 

Übersicht aktueller Abmahngefahren finden Sie hier auf unserer Webseite.

 

 


 

icon_fragenantwortenAktuelles

Interview zum Thema Pflichtseiten

Wer einen Online-Shop betreibt, ist auch dazu verpflichtet den rechtlichen Rahmen einzuhalten. Jeder Online-Händler braucht daher Pflichtseiten in seinem Shop, die immer aktuell sein sollten, damit keine Abmahngefahr besteht.

Welche Pflichtseiten im Online-Shop auf keinen Fall fehlen dürfen, worauf besonders zu achten ist und warum sich sooft etwas an den Anforderungen an die Pflichtseiten ändert, haben wir in einem Interview mit unserem Partner Versacommerce erklärt.

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

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icon03Noch mehr Schutz beim Online-Handel
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schutzpaket_upgraden

 

Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:

1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken 
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!

 

Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 


 

 

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