Abmahnsicher durch´s Weihnachtsgeschäft

 

 

markus

Liebe Leserinnen und Leser, 

bereits jetzt gibt es in den Supermärkten wieder Lebkuchen, Spekulatius & Co. zu kaufen und auch für Online-Händler beginnt die umsatzstärkste Zeit des Jahres- das Weihnachtsgeschäft.

Für Shop-Betreiber ist es in dieser Zeit besonders wichtig, ihre Kunden zufrieden zu stellen. Denn aus einem Onlineshopper, der den „Laden“ eigentlich nur einmalig für den Kauf eines bestimmten Artikels besuchen wollte, kann schnell ein Stammkunde werden, wenn Leistung und Service stimmen. Auf der anderen Seite können Fehler oder Ungenauigkeiten schnell zu rechtlichen Fallstricken werden. Was Händler für das Weihnachtsgeschäft - vor allem rechtlich - beachten sollten, erfahren Sie in unserem ersten Beitrag.

Eine neue Epoche des Datenschutzrechts kommt im nächsten Jahr auf Online-Händler zu: ab 25. Mai 2018 wird die DS-GVO verbindlich. Online- Händler sollten bereits jetzt beginnen ihre Prozesse zum Umgang mit personenbezogenen Daten den Anforderungen der DS-GVO anzupassen.

In unserem zweiten Beitrag beantworten wir erste grundlegende Fragen zur DS-GVO. In kommenden Beiträgen werden wir konkreter auf einzelne Bereiche der Datenschutz-Grundverordnung eingehen und Sie über alle Änderungen, die umzusetzen sind, informieren.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Weihnachtsgeschäft.

Ihr Markus Kluge

 

Themenüberblick:

  • Weihnachtsgeschäft: was müssen Händler rechtlich beachten?
  • Neue Pflichten für Online-Händler: Die DS-GVO wird verbindlich
  • Urteile:
    • OLG Frankfurt am Main: Keine Irreführung bei Verwendung eines Wortzeichens bei geringfügiger Abwandlung
    • LG Freiburg: Ausländisches Konto als Zahlungsmethode per Lastschrift im Online-Shop zulässig
  • Aktuelles:
    • Neus Verpackungsgesetz: Zentrale Stelle geschaffen

 

  


 

info_iconWeihnachtsgeschäft im Online-Handel- so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite

Bald ist es wieder soweit- in weniger als drei Monaten ist Weihnachten.
Jetzt beginnt die umsatzstärkste Zeit des Jahres im Online-Handel.
Wir haben für Sie rechtliche Tipps zusammengestellt, damit Sie im Weihnachtsgeschäft keine Abmahnung riskieren.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

 

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info_iconEine neue Ära des Datenschutzrechts: DS-GVO wird verpflichtend

Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird zum 25.05.2018 verbindlich und stellt Online-Händler vor erhebliche Herausforderungen. Bis Mai 2018 müssen Online-Händler alle Prozesse zur EU-weiten Vereinheitlichung des Datenschutzrechts umgesetzt haben.
Die DS-GVO bringt- zumindest in wesentlichen Teilen- zahlreiche Änderungen mit sich, mit denen Online- Händler sich schon jetzt auseinandersetzen sollten.
In einer Serie möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen, die Online-Händler betreffen, informieren.

In unserem ersten Beitrag zu diesem Thema beantworten wir erste grundlegende Fragen zur DS-GVO. 

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

 

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icon_fragenantwortenAktuelle Urteile

 

OLG Frankfurt a.M.: Keine Irreführung bei geringfügiger Abwandlung eines Wortzeichens

Wird bei der Verwendung einer bestehenden Wortmarke diese nur geringfügig abgewandelt, ist dies nicht irreführend und wettbewerbswidrig, wenn der kennzeichnende Charakter des Wortes sich nicht verändert. Dies entschied kürzlich das OLG Frankfurt am Main

Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.

 

 

LG Freiburg: Ausländisches Konto als Zahlungsmethode per Lastschrift im Online-Shop zulässig

Online-Händler müssen ein ausländisches Konto als Zahlungsmethode in ihrem Shop akzeptieren. Dies entschied das LG Freiburg. Geklagt hatte ein Kunde mit Wohnsitz in Deutschland, der bei einem Online-Versandhändler nicht per Lastschrift von seinem Luxemburger Konto bezahlen konnte. Er sah darin einen Verstoß gegen die SEPA-Verordnung, die einen europaweit einheitlichen Zahlungsverkehr vorsieht.

Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.

  

 

Übersicht aktueller Abmahngefahren finden Sie hier auf unserer Webseite.

 

 


 

icon_fragenantwortenAktuelles

Neues Verpackungsgesetz: Zentrale Stelle wurde geschaffen

Das neue Verpackungsgesetz tritt am 01.01.2019 in Kraft und löst die bestehende Verpackungsverordnung ab. Neu ist die Pflicht für Online-Händler, sich bei einer zentralen Stelle zu registrieren und neben ihres Namens und der Anschrift Daten wie u.a. Art, Material und  Masse der angemeldeten Verpackung zu registrieren. Die Zentrale Stelle, mit Sitz in Osnabrück, wurde als neue Behörde eingerichtet, an die die Daten übermittelt werden müssen.

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

 


   

icon03Noch mehr Schutz beim Online-Handel
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Ihre Vorteile mit unseren Komfort Schutzpaketen:

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  • und weitere Leistungen

 

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Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:

1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken 
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!

 

Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 


 

 

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