DSGVO: Checkliste für den Online-Shop

 

markus

Liebe Leserinnen und Leser,

seit zwei Monaten gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nun verbindlich und verpflichtet Online-Händler strenge Regeln in Bezug auf die Nutzung, Erhebung und Speicherung ihrer Daten im Shop einzuhalten.

Über alle wichtigen Änderungen, die Sie umsetzen mussten, haben wir informiert. Alle Informationen zur DSGVO finden Sie auch in unserer DSGVO-Infothek. Mit unserer Check-Liste können Sie überprüfen, welche Änderungen Sie schon umgesetzt haben und an welcher Stelle noch Anpassungsbedarf besteht.

Am 15.08.2018 tritt das geänderte Elektrogesetz in Kraft. Auf Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben, kommen neue Pflichten zu, mit denen sie sich rechtzeitig vertraut machen sollten, um keine Bußgelder und Abmahnungen zu riskieren.

Außerdem haben wir wieder interessante Urteile für Sie. Das OLG München hatte darüber zu entscheiden, ob die Formulierung „Der Artikel ist bald verfügbar.“ eine zulässige Angabe zur Lieferzeit ist.

Ob Angaben zu aktuellen Angeboten und die Aufforderung zur Teilnahme an Kundenzufriedenheitsumfragen in einer E-Mail-Signatur unzulässige Werbung hatte das AG Bonn zu entschieden.

Mehr dazu erfahren Sie in den Beiträgen zu den Entscheidungen.

 

Ihr Markus Kluge

 


Die wichtigsten Themen im Überblick:

  • DSGVO: Check-Liste für den Online-Shop
  • Urteile:
    • OLG München: Vage Angaben zur Lieferzeit sind unzulässig
    • AG Bonn: Unzulässige E-Mail Werbung auch im Footer
  • Aktuelles: Wichtige Änderungen zum ElektroG-Stichtag 15.08.2018
  • Partnerbeitrag: „SEO-Toolbox“ von Afterbuy

 

  


 

info_iconCheckliste DSGVO: Welche Änderungen sind von Händlern zu beachten?

An der DSGVO kommt in diesem Jahr kein Shop-Betreiber vorbei. Wenn die DSGVO im Shop nicht oder nicht richtig umgesetzt wurde, können die Aufsichtsbehörden Bußgelder zu verhängen – und diese können empfindlich hoch sein. Händler sollten daher auf jeden Fall gewappnet sein und prüfen, welche Anpassungen bereits vorgenommen wurden und wo noch Änderungsbedarf besteht.

In einer Checkliste haben wir die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die Sie aufgrund der DSGVO beachten sollten.

Die aktuelle Checkliste finden Sie hier.

 

 


   

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icon_fragenantwortenAktuelle Urteile

 

OLG München: Vage Angaben zur Lieferzeit sind unzulässig

Eine Elektronikmarktkette hatte bei der Online-Bestellung eines Smartphones auf seiner Webseite den Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt ein Exemplar.“ angezeigt. Der Bundesverband Verbraucherzentrale hielt die Angabe für unzulässig, weil sie gegen die gesetzliche Informationspflicht verstoße und hatte geklagt. Ob diese Lieferzeitangabe zulässig ist, hatte kürzlich das OLG München zu entscheiden.

Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.

 

 

AG Bonn: Unzulässige E-Mail Werbung auch im Footer

Ohne Einwilligung ist das Versenden von E-Mail-Werbung verboten. Verstößt man gegen das Verbot, kann der Empfänger den Absender abmahnen. Ob auch Angaben zu aktuellen Angeboten und die Aufforderung zur Teilnahme an Kundenzufriedenheitsumfragen in einer E-Mail-Signatur unzulässige Werbung ist, die zu einer Abmahnung führen kann, hatte das AG Bonn kürzlich entschieden.

Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.

 

Übersicht aktueller Urteile finden Sie hier auf unserer Webseite.

 

 


 

icon_fragenantwortenAktuelles

Wichtige Änderungen zum ElektroG-Stichtag 15.08.2018

Am 15. August 2018 tritt das geänderte Elektrogesetz (ElektroG) in Kraft. Die Änderungen des ElektroG beruhen auf der Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie ins deutsche Recht.

Auf Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben, kommen neue Pflichten zu, mit denen sie sich rechtzeitig vertraut machen sollten, um keine Bußgelder und Abmahnungen zu riskieren.

Mehr zu den Änderungen beim Elektrogesetz finden Sie hier.

  

 


 

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1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken 
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!

 

Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 


 

 

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