bald ist es wieder soweit: mit dem Black Friday wird der Auftakt zum Weihnachtsgeschäft eröffnet. Der Black Friday fällt in diesem Jahr auf den 24. und der Cyber Monday auf den 27. November. Die Super-Deal Tage bescheren Online-Händlern, die sich an der Rabattaktion beteiligen, hohe Umsätze. Damit die durch die Rabatte erworbenen Gewinne nicht gleich wieder in Verluste durch hohe Abmahnkosten verwandelt werden, sollten Shop-Betreiber vor allem darauf achten, dass die Rabattaktion rechtssicher durchgeführt wird.
Was Online-Händler rechtlich bei der Rabattschlacht rund um den Black Friday und den Cyber Monday beachten müssen, erfahren Sie in unserem ersten Beitrag.
Wissen Sie, welche allgemeinen Grundsätze für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu beachten sind?
Wenn nicht, sollten Sie unseren zweiten Beitrag lesen. Denn die Einhaltung dieser Grundsätze müssen Sie womöglich nächstes Jahr nachweisen können. Die Datenschutzgrundverordnung wird ab 25.Mai 2018 verbindlich und mit ihr auch neue Grundsätze, die Shop-Betreiber bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten müssen.
Der Beitrag ist Teil unserer Reihe zur EU- Datenschutz-Grundverordnung.
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Herbst.
Black Friday & Cyber Monday: Das sollten Online-Händler wissen
Mit dem Black Friday und dem Cyber Monday wird im Online-Handel das Weihnachtsgeschäft eingeläutet. Verkaufsaktionen rund um die beiden Super Deal Tage können äußerst erfolgreich sein, wenn die Rabattaktion rechtssicher durchgeführt wird und es dadurch nicht im Nachhinein zu kostenpflichtigen Abmahnungen kommt.
Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung nach der DS-GVO
Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird zum 25.05.2018 verbindlich und stellt Online-Händler vor erhebliche Herausforderungen. Bis Mai 2018 müssen Online-Händler alle Prozesse zur EU-weiten Vereinheitlichung des Datenschutzrechts umgesetzt haben.
Welche Rechtsgrundlagen im Datenschutzrecht ändern, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!
Aktuelle Urteile
LG Wuppertal: Wettbewerbsverstoß durch Abbilden eines indizierten Videospiels
Gilt ein Videospiel als jugendgefährdend, wird es in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn die Hülle eines solchen indizierten Spiels im Rahmen eines Angebots auf eBay abgebildet wird, obwohl tatsächlich eine nicht indizierte Version zum Verkauf angeboten wird, hatte kürzlich das LG Wuppertal zu entscheiden.
Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.
Aktuelles
EUGH: Online-Händler müssen sich beim Verkauf von Bio-Produkten zertifizieren lassen
Wenn man als Online-Händler Bio-Produkte zum Kauf anbieten möchte, muss man den Online-Shop zunächst bei der zuständigen Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen. Dies hat aktuell der EUGH entschieden (Urt.v. 12.10.2017).
Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:
1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!
Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".
Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.
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