E-Rechnung und Co.: Rechtliche Veränderungen im Überblick

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Liebe Leserinnen und Leser,

 

in dieser Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über wichtige Neuerungen im Bereich der E-Rechnung und ein kürzlich ergangenes Urteil zur Haftung bei Preisangaben. Welche weiteren rechtlichen Themen für Onlinehändler relevant sind, können Sie im Überblick nachlesen.

 

Alle Themen im Überblick:

  • Abschaffung der OS-Plattform der EU zu Juli 2025
  • Seit Januar Pflicht: Das müssen Unternehmen zur E-Rechnung wissen
  • OLG Schleswig-Holstein: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei B2C-Rechnungsempfang kann notwendig sein
  • OLG Hamm: Onlinehändler haftet für irreführende Preisangaben bei Google Shopping

 

Verpassen Sie keine wichtigen Informationen – alles Wichtige in unserem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen!

 

 


 

Abschaffung der OS-Plattform der EU zu Juli 2025

Die EU stellt die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung zum 20.07.2025 ein. Doch was bedeutet das für Onlinehändler, die bisher auf die Plattform verwiesen haben? Erfahren Sie mehr über die Hintergründe der Entscheidung und welche Auswirkungen das für Sie hat.

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Seit Januar Pflicht: Das müssen Unternehmen zur E-Rechnung wissen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Doch was genau bedeutet das für Onlinehändler und wie müssen sie sich vorbereiten? Entdecken Sie die wesentlichen Anforderungen und was sich für Sie ändert im vollständigen Beitrag.

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OLG Schleswig-Holstein: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei B2C-Rechnungsempfang kann notwendig sein

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat am 18.12.2024 entschieden, dass Online-Unternehmer Rechnungen an Verbraucher unter bestimmten Umständen Ende-zu-Ende-verschlüsselt versenden müssen. Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf den digitalen Rechnungsversand haben.

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OLG Hamm: Onlinehändler haftet für irreführende Preisangaben bei Google Shopping

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Onlinehändler auch für Fehler in Preisangaben auf Google Shopping verantwortlich sind – selbst wenn der Fehler von Google stammt. Was dieses Urteil für Sie bedeutet, erfahren Sie im vollständigen Artikel.

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