Werbung vs. Datenschutz – zwei Methoden unter der Lupe

Liebe Leserinnen und Leser,
im heutigen Newsletter befassen wir uns hauptsächlich mit der rechtlichen Problematik von Werbung im Online-Handel. Im Online-Bereich gibt es zahllose Möglichkeiten, für das eigene Angebot zu werben. Die meisten verfügbaren Tools und Methoden kommen aus Amerika, wo das Thema Werbung und Datenschutz in der Gesellschaft einen vollständig anderen Stellenwert hat. Wer diese Möglichkeiten alle ausnutzt, läuft in Deutschland schnell Gefahr, die Grenze zwischen einer aggressiven Marketingstrategie und der Belästigung von Kunden zu überschreiten.
Neben der schwierigen Frage der Dosierung der eingesetzten Werbemittel, gibt es auch rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. Wer diese nicht einhält, kann schnell abgemahnt oder mit Bußgeldern belegt werden. Es empfiehlt sich also gleich aus mehreren Gründen, nachzudenken und abzuwägen, bevor man sich aus der Menge an Möglichkeiten und Tools bedient.
Eine der Methoden, die jetzt auch für kleinere Händler einsetzbar ist, ist die Auslieferung von personalisierten Produktempfehlungen. Wir stellen unseren neuen Partner Nosto vor, mit dem das in Kombination mit unserer Datenschutzerklärung in Ihrem Onlineshop rechtlich richtig umsetzbar ist.
Der Datenschutz ist auch bei den inzwischen beliebten Mails an Warenkorbabbrecher relevant. Wir beleuchten die Hintergründe.
Seit dem 1.1.2015 gibt es neue Vorgaben beim Verkauf von energierelevanten Produkten wie Waschmaschinen, Staubsaugern und Fernsehgeräten. Was Sie als Verkäufer derartiger Waren beachten müssen, fassen wir im heutigen Newsletter für Sie zusammen.
Themen:
- Aktuelles: Neue Rubrik: Sie haben Fragen? Wir antworten!
- Neue Energiekennzeichnungspflichten ab dem 1.1.2015
- Warenkorberinnerungen sind abmahnfähig
- Personalisierte Produktempfehlungen rechtssicher und unkompliziert in den eigenen Shop einbinden
- Abmahnschutz, vom Horrorthema zur integrierten Dienstleistung
Wir hoffen, dass auch diesmal wieder etwas Spannendes für Sie dabei ist.
Ihr Markus Kluge
Neue Rubrik: Sie haben Fragen? Wir antworten!
Wir erweitern unser Angebot für Sie! Ab sofort gibt es in unserem Newsletter eine neue Rubrik: „2 Fragen an Protected Shops“. Schicken Sie uns Ihre Fragen an fragen@protectedshops.de. Wir beantworten zwei der eingesendeten Fragen nicht nur im Newsletter, sondern auch in unserem FAQ-Bereich. Wie’s funktioniert, erfahren Sie hier
Neue Energiekennzeichnungspflichten ab dem 1.1.2015
Seit Beginn des neuen Jahres müssen Online-Händler bei der Gestaltung ihrer Webseiten neue rechtliche Vorgaben beachten. Wer elektronische Geräte über das Internet verkauft, ist gezwungen, seinen Webshop umzugestalten. Denn seit dem 1.1.2015 muss beim Vertrieb derartiger Waren ein elektronisches Etikett und ein elektronisches Datenblatt zur Verfügung gestellt werden. Das Gesetz schreibt dabei explizit vor, wie die Dokumente im Shop einzubinden sind. Was genau auf Sie zukommt, erfahren Sie hier.
Warenkorberinnerungen sind abmahnfähig
Nach einer vor kurzem veröffentlichten Studie des ECC Köln brechen fast 15 Prozent der Kunden den Bestellprozess in einem Onlineshop ab, weil das von ihnen präferierte Zahlungsmittel nicht zur Verfügung steht. Um das zu vermeiden, sollten Händler bei der Wahl der zur Verfügung gestellten Zahlarten zumindest die beliebtesten aufnehmen. Was ist aber mit dem potenziellen Kunden, der die Bestellung abgebrochen hat? Um diesen doch noch zum Kauf zu bewegen, versenden viele Shop-Betreiber „Warenkorberinnerungen“. Diese E-Mails dürften allerdings aus verschiedenen Gründen unzulässig sein. Jetzt lesen
Personalisierte Produktempfehlungen rechtssicher und unkompliziert in den eigenen Webshop einbinden
„30 % der Umsätze von Amazon werden durch Empfehlungen generiert.“ Wer sich dieses Potenzial für den eigenen JTL-Shop ohne großen Aufwand sichern möchte, kann sich freuen. Denn in Kooperation mit Webstollen, einem Mediengestalter im E-Commerce, können sich Online-Händler die Dienste von Nosto, einem Anbieter zur Erstellung personalisierter Produktempfehlungen, ganz leicht in ihren JTL-Shop integrieren lassen. Protected Shops sorgt darüber hinaus für Rechtssicherheit: Wer den Kunden in seinem JTL-Shop personalisierte Produktempfehlungen anzeigen möchte, bekommt von uns die entsprechende abmahnsichere Datenschutzerklärung, die über die JTL-Schnittstelle bei Änderungsbedarf auch automatisch aktualisiert wird. Einfacher geht’s nicht. Jetzt mehr dazu lesen.
Abmahnschutz, vom Horrorthema zur integrierten Dienstleistung
Am Samstag, den 28. Februar 2015 ist es soweit: plentymarkets gibt den Startschuss für das neue E-Commerce-Jahr mit dem 8. plentymarkets Online-Händler-Kongress, powered by Klarna. Mehr als 1.500 E-Commerce-Begeisterte und Interessierte erwartet ein außerordentlich spannendes und praxisorientiertes Programm, mit über 35 Vorträgen und Workshops von renommierten Online-Handel-Experten. Komplettiert wird das Event durch die angeschlossene Messe, in der mehr als 60 Aussteller die Neuheiten und Trends im E-Commerce präsentieren, sowie durch die große Kongress-Aftershow-Party direkt im Anschluss an die Tagesveranstaltung.
An diesem besonderen Tag hält unser Geschäftsführer, Herr Markus Kluge von 17:00 - 17:45 einen Vortrag zu dem Thema: "Abmahnschutz, vom Horrorthema zur integrierten Dienstleistung". Hier erfahren Sie mehr zum Thema Abmahnschutz und was alles neues rund um das Thema Recht im E-Commerce 2015 auf uns zukommt.
Alle Infos zur Veranstaltung sowie Tickets erhalten Sie unter: https://www.plentymarkets.eu/news/kongress/

Mit uns sind Sie stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher. Ihre Protected Shops GmbH
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