ACHTUNG: EUGH-Urteil erfordert Einwilligung der Nutzer in Google Analytics, Retargeting & Co

Die folgenden Informationen betreffen ausschließlich persönliche Onlineshops und Webseiten.

Am 01.10.2019 erging ein Urteil des EUGH welches Auswirkungen auf die zukünftige Verwendung von Cookies in persönlichen Onlineshops und auf Webseiten hat.

Zum Verkauf über Onlineshops gehört das Setzen von Cookies, diese sind teilweise technisch notwendig, beispielsweise wenn es sich um den Warenkorb oder den Bestellverlauf, etc. handelt, manche werden aber auch für Webanalyse, Social Media Plugins, Kartendienste, usw. genutzt.

Künftig muss für alle nicht technisch-notwendigen Cookies eine Einwilligung des Kunden eingeholt werden.

Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Rechtstexte. Wir werden Sie im Lauf der kommenden Woche diesbezüglich gesondert informieren.

Wie Sie jetzt erstmal herausfinden können welche Cookies überhaupt auf Ihrer Seite gesetzt sind, mögliche Lösungen seitens der Shopsoftwarehersteller und weitere detaillierte Informationen haben wir unter folgendem Link für Sie zusammengefasst:

https://www.protectedshops.de/infothek/whitepaper

Aktuell sind hier noch keine Abmahnungen bekannt und der BGH muss erst auf Basis der Antworten des EUGH über den Fall entscheiden, da die Auswirkungen aber jetzt schon relativ klar sind, raten wir Ihnen, sich schnellstmöglich um dieses Thema zu kümmern.

Für weitere Informationen was potenzielle Lösungen betrifft empfehlen wir Ihnen sich an Ihren Webdesigner oder den Shopsoftwarehersteller zu wenden.

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Mit uns sind Sie stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.

Ihre Protected Shops GmbH

 
 
 

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