wenn Online-Händler in den Urlaub fahren und sich eine wohlverdiente Auszeit von ihrem Geschäftsbetrieb nehmen, müssen sie sich Gedanken machen wie es während ihrer Abwesenheit mit dem Shop weitergeht. Welche Maßnahmen sind zu treffen und wie informiert man die Kunden am besten über seine Abwesenheit?
Wenn Sie Ihren Shop nicht schließen wollen, müssen Sie erst einige Vorkehrungen treffen, um im Urlaub unbesorgt abschalten und entspannen zu können. Es gibt rechtliche Pflichten zu beachten, die vor allem die Lieferzeiten betreffen.
Wie man die Kunden am besten über die Lieferzeiten informiert und was beachtet werden muss, damit der Shop rechtssicher weitergeführt wird, erfahren Sie in unserem ersten Beitrag.
Wieder kommen neue Pflichten durch ein neues Gesetz auf Händler zu: das Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt zwar erst am 01.01.2019 in Kraft, aber wir informieren schon jetzt darüber was sich für Händler ab 2019 ändert, damit Sie die Pflichten rechtzeitig umsetzen können. Künftig wird es eine neu geschaffene zentrale Stelle geben, bei der Sie sich registrieren lassen müssen. Ohne eine solche Registrierung dürfen Sie keine Verpackungen mehr in den Verkehr bringen.
In unserem zweiten Beitrag erfahren Sie, welche neuen Pflichten das Verpackungsgesetz mit sich bringt, die Sie bis zum Stichtag umgesetzt haben sollten.
Wir wünschen Ihnen einen entspannten Sommer.
Urlaubszeit im Online-Shop: Rechtliche Tipps für die Abwesenheit
Auch Online-Händler genießen gerne ihren Urlaub und nehmen eine wohlverdiente Auszeit von ihrem Geschäftsbetrieb. Doch wer kümmert sich dann um das laufende Geschäft und welche Vorkehrungen müssen getroffen werden?
Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie, die Sie beachten müssen, um ihren Shop während des Urlaubs rechtssicher zu führen und um kein Abmahnrisiko einzugehen.
Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!
Neues Verpackungsgesetz: Was müssen Online-Händler beachten?
Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und ersetzt die bisher geltende Verpackungsordnung. Auf Online-Händler kommen neue Pflichten zu, über die wir schon jetzt informieren, damit sie diese rechtzeitig zum Stichtag umsetzen können. Es gilt die Pflicht, sich künftig bei einer zentralen Stelle registrieren zu müssen. Der zentralen Stelle müssen Daten wie die Materialart und Masse der Verpackungen gemeldet werden. Dies gleicht der bereits bestehenden Registrierungspflicht zu Elektro- und Elektronikgeräten.
Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!
Aktuelle Urteile
BGH: Angaben zur Energieeffizienz-Klasse müssen auf die Produktseite
Online-Händler müssen für einige Produkte spezielle Informationen auf ihren Shopseiten angeben. Zum Beispiel auch bei Produkten, die unter die Energiekennzeichnungsverordnung (EnKV) fallen wie Haushaltsgeräte. In einem aktuellen Urteil hat der BGH Stellung genommen zu der viel diskutierten Frage, inwieweit Online-Händler Angaben zur Energieeffizienz von Haushaltsgeräten machen und wo diese platziert werden müssen.
Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.
Übersicht aktueller Abmahngefahren finden Sie hier auf unserer Webseite.
Aktuelles
EuGH soll klären, was Hygieneartikel sind
Verbraucher können online gekaufte Waren in der Regel zurückschicken. Doch versiegelte Hygieneartikel sind Ausnahmen. Ob eine Matratze in Schutzfolie, die ausgepackt wurde, zurückgesendet werden darf, muss jetzt der EuGH entscheiden. Denn der BGH, dem dieser Fall vorlag, hat diese Frage an den EuGH weiterleitet.
Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

Terminankündigung:
Als Partner von Afterbuy möchten wir Sie ganz herzlich zum Afterbuy Agentur- und Händler-Event 2017 im Vorfeld der dmexco einladen.
Das Event findet am 12.09.2017 im Bauwerk Köln statt.
Ein spannendes Programm in angenehmer Atmosphäre, interessante Gespräche und aktives Networking mit namhaften Agenturen & Händlern aus dem E-Commerce erwartet Sie, darunter u.a. Vorträge und Keynotes von renommierten Speakern zu aktuellen Themen aus dem Onlinehandel und vieles mehr.
Der Geschäftsführer von Protected Shops, Markus Kluge, hält am 12.09.2017 um 17:30 Uhr einen Vortrag zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) : „Die DSGVO: Alter Wein in neuen Schläuchen oder etwa schon wieder was Neues? “ .
Für das Event können Sie sich hier anmelden:
JETZT FÜR NUR 19€ STATT 149€
Aktionscode: AfterbuyVIP

Weitere Informationen zum Agentur-und Händler-Event 2017 finden Sie auf dieser Seite:
https://www.afterbuy.de/agenturevent/

German Market 3.4: WooCommerce Schnittstelle zu Protected Shops
Aktion: 50% Rabatt für MarketPress Produkte bis 15. September 2017
Protected Shops liefert ständig aktuell gehaltene Rechtstexte, die jetzt German Market 3.4 automatisch in WooCommerce einbindet. Diese werden bei Protected Shops durch einen Rechtstextkonfigurator erstellt und individuell angepasst.
Besonders komfortabel: Mit dem neuen Add-On von MarketPress kannst du die zugehörigen Fragen dabei direkt in German Market beantworten. Beispielsweise ob du in deinem Webshop auch digitale Inhalte verkaufst, oder welche Bezahlarten angeboten werden. Daraufhin werden die einzelnen Rechtstexte automatisch angepasst.
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Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:
1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!
Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".
Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.
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