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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-05-03T10:39:50+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Fehlende Sulfitangabe bei Verkauf von Weinen</title>
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                                            Fehlende Sulfitangabe bei Verkauf von Weinen
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                <![CDATA[
                 Aktuell werden Weinverk&amp;auml;ufer abgemahnt, so diese Wein im Internet anbieten, ohne darauf hinzuweisen, dass diese als Allergene eingestufte Sulfite aufweisen.  So gut wie alle Weinsorten enthalten Sulfite, auf welche Personen mit Sulfitunvertr&amp;auml;glichkeit mit Symptomen wie Asthma, Nesselsucht oder neidrigen Blutdruck reagieren k&amp;ouml;nnen.  Daher sind Verk&amp;auml;ufer von Sulfite enthaltenen Weinen nach Art. 9 Abs.1 c) der Lebensmittelinformationsverordnung(LMIV) verpflichtet, entweder direkt auf der Artikelseite oder auf einer deutlich sichtbar auf der Artikelseite verlinkten Informationsseite darauf hinzuweisen, dass die Weine Sulfit enhalten, durch den Hinweis &quot;Enth&amp;auml;lt Sulfie&quot; 
 Da die Einhaltung dieser Pflicht aktuell Gegenstand von Abmahnungen ist, sind Onlineh&amp;auml;ndler, welche Weine im Angebot haben die Sulfite enhalten, dringend aufgerufen die Artikelseiten jener Weinen daraufhin zu pr&amp;uuml;fen ob die Pflichtinformation, dass diese Sulfite enhalten auf den Artikelseiten vorhanden sind. 
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                            <updated>2016-09-29T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Abmahnung von Amazon-Händlern wegen Lieferfrist - &quot;Vorrausssichtliche Versand...</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Abmahnung von Amazon-Händlern wegen Lieferfrist - &quot;Vorrausssichtliche Versanddauer 1-3 Tage&quot;
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Aktuell gibt es eine Abmahnung, welche Amazon-H&amp;auml;ndler betreffen kann:  Ger&amp;uuml;gt wird, dass sich bei den Versandkosten der Angeboten des H&amp;auml;ndlers die Angabe: &quot;Voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage&quot; befindet.  Nach Ansicht der Abmahner ist das Wort &quot;voraussichtlich&quot; rechtswidrig, da das Gesetz konkrete Liefertermine vorsieht.  Offensichtlich wird dieses Wort jedoch von Amazon selbst eingeblendet. Dies geschieht scheinbar, sofern die Versandkosten von Gewicht oder Menge der Ware abh&amp;auml;ngig gemacht wird. Bei einer Staffelung nach Warenwert wird der problematische Zusatz anscheinend nicht eingeblendet.  Amazon-H&amp;auml;ndler sind daher aufgerufen, ihre Versandkosten zu &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen, und sofern notwendig, die Staffelung zu ver&amp;auml;ndern. Dar&amp;uuml;ber hinaus ist zu empfehlen, sich mit Amazon in Verbindung zu setzen. Es gilt zu hoffen, dass das Unternehmen hier bald t&amp;auml;tig wird und diese Abmahngefahr beseitigt. 
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                            <updated>2016-07-18T02:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Werben mit Garantien durch Amazon-Händler</title>
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                                            Werben mit Garantien durch Amazon-Händler
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                <![CDATA[
                 Wer auf Amazon Waren verkauft und mit Garantien wirbt, muss derzeit mit Abmahnungen durch den IDO Verband rechnen, wie im Internet berichtet wird. 
 Eine Garantiewerbung ist nur dann zul&amp;auml;ssig, wenn &amp;uuml;ber die Garantiebedingungen informiert wird und ein Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers und darauf erfolgt, dass diese durch die Garantie nicht eingeschr&amp;auml;nkt werden. Das gilt nicht nur f&amp;uuml;r den Verkauf &amp;uuml;ber Amazon und andere Online-Marktpl&amp;auml;tze, sondern auch f&amp;uuml;r den eigenen Webshop. 
 Problematisch bei dem Verkauf &amp;uuml;ber Amazon ist, dass Marketplace-H&amp;auml;ndler teilweise keinen Einfluss auf die Angebotsdarstellung haben. H&amp;auml;ngen sie sich an ein Angebot an, in dem &amp;ndash; rechtswidrig &amp;ndash; mit einer Garantie geworben wird, kann auch das zu Abmahnungen f&amp;uuml;hren. 
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                            <updated>2016-07-18T00:15:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Unerlaubte Verwendung der Wortmarke „INBUS“</title>
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                                            Unerlaubte Verwendung der Wortmarke „INBUS“
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 &amp;bdquo;INBUS&amp;ldquo; ist als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Mit der Formulierung darf folglich nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers geworben werden. Wer Innensechskantschrauben und entsprechend zugeh&amp;ouml;riges Werkzeug anbietet, darf als Bezeichnung nicht die eingetragenen Wortmarken verwenden. 
 Die Verwendung der Begriffe &amp;bdquo;Inbusschrauben&amp;ldquo;, &amp;bdquo;Inbusschl&amp;uuml;ssel&amp;ldquo; oder &amp;bdquo;Inbus-Schl&amp;uuml;sselsatz&amp;ldquo; wurden bereits 1989 vom LG D&amp;uuml;sseldorf (AZ: 4 O 136/89) als Verletzung der Wortmarke eingestuft. 
 Aktuell werden Abmahnungen gegen Online-H&amp;auml;ndler ausgesprochen, die die Wortmarke unberechtigt nutzen. Obwohl &amp;bdquo;lediglich&amp;ldquo; die Abgabe der beigef&amp;uuml;gten Unterlassungserkl&amp;auml;rung gefordert wird und nicht zus&amp;auml;tzlich auch die Zahlung von Anwaltsgeb&amp;uuml;hren, sollten sich Betroffene dennoch dringend anwaltlich beraten lassen. 
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                            <updated>2016-07-18T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Fehlende Pflichtangaben bei Marketplace-Händlern</title>
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                                            Fehlende Pflichtangaben bei Marketplace-Händlern
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Berichten im Internet zufolge greift Amazon aktuell in die Rechtstexte seiner Marketplace-H&amp;auml;ndler ein, indem etwa die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse aus dem Impressum und anderen Rechtstexten gestrichen werden. 
 F&amp;uuml;r Marketplace-H&amp;auml;ndler hat das gravierende Folgen. Denn fehlen gesetzlich erforderliche Pflichtangaben, zu denen vor allem die E-Mail-Adresse, aber auch die Telefonnummer, die mindestens in der Widerrufsbelehrung zu nennen ist, wenn ein gesch&amp;auml;ftlicher Telefonanschluss besteht, liegt ein abmahnbarer Wettbewerbsversto&amp;szlig; vor. 
 Marketplace-H&amp;auml;ndler sollten dringend ihre Rechtstexte auf Vollst&amp;auml;ndigkeit hin kontrollieren und gegebenenfalls den Plattformbetreiber kontaktieren. 
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                            <updated>2016-06-27T00:15:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Versand von Tabakwaren und Co.</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Versand von Tabakwaren und Co.
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                <![CDATA[
                 Zum 01.04.2016 ist das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren 
 des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas in Kraft getreten. Das Vertriebsverbot von Tabakwaren wird dadurch beispielsweise auf E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids erweitert. 
 Online-H&amp;auml;ndler m&amp;uuml;ssen sicherstellen, dass entsprechende Produkte von Kindern und Jugendlichen weder bestellt noch an sie ausgeliefert werden. Im Webshop kann das &amp;uuml;ber Altersverifikationssysteme erfolgen. 
 Beim Versand muss sichergestellt werden, dass die Artikel nur an denjenigen &amp;uuml;bergeben werden, der sie - nach erfolgreicher Altersverifikation - bestellt hat. Wer entsprechende Waren &amp;uuml;ber einen einfachen Paketversand ausliefert, muss aktuell mit Abmahnungen rechnen. 
                ]]>
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                            <updated>2016-06-27T00:00:00+02:00</updated>
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