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Neue Funktion: Kauf des Lagerbestands von Marketplace-Händlern seitens Amazon möglich
Amazon hat eine neue Funktion innerhalb des Marktplatzes eingeführt. Das soll nicht nur von vielen Händlern unbemerkt erfolgt sein, sondern kann auch schwerwiegende Folgen für sie haben.
Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!
Aktuelle Abmahngefahren
1) Fehlende Pflichtangaben bei Marketplace-Händlern
Berichten im Internet zufolge greift Amazon aktuell in die Rechtstexte seiner Marketplace-Händler ein, indem etwa die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse aus dem Impressum und anderen Rechtstexten gestrichen werden.
Für Marketplace-Händler hat das gravierende Folgen. Denn fehlen gesetzlich erforderliche Pflichtangaben, zu denen vor allem die E-Mail-Adresse, aber auch die Telefonnummer, die mindestens in der Widerrufsbelehrung zu nennen ist, wenn ein geschäftlicher Telefonanschluss besteht, liegt ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß vor.
Marketplace-Händler sollten dringend ihre Rechtstexte auf Vollständigkeit hin kontrollieren und gegebenenfalls den Plattformbetreiber kontaktieren.
2) Versand von Tabakwaren und Co.
Zum 01.04.2016 ist das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas in Kraft getreten. Das Vertriebsverbot von Tabakwaren wird dadurch beispielsweise auf E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids erweitert.
Online-Händler müssen sicherstellen, dass entsprechende Produkte von Kindern und Jugendlichen weder bestellt noch an sie ausgeliefert werden. Im Webshop kann das über Altersverifikationssysteme erfolgen.
Beim Versand muss sichergestellt werden, dass die Artikel nur an denjenigen übergeben werden, der sie - nach erfolgreicher Altersverifikation - bestellt hat. Wer entsprechende Waren über einen einfachen Paketversand ausliefert, muss aktuell mit Abmahnungen rechnen.
Übersicht aktueller Abmahngefahren finden Sie hier auf unserer Webseite
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Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:
1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!
Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".
Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.
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