Jahresrückblick 2017: Was gab es für Onlinehändler rechtlich zu beachten?

 

 

markus

Liebe Leserinnen und Leser, 

das Jahr 2017 neigt sich dem Ende zu, da bleibt es für uns nicht aus noch mal zurück zu schauen. Das Jahr war in rechtlicher Hinsicht für den Online-Handel spannend und ereignisreich. Von neuen Streitschlichtungsregelungen über das Verbot von Zusatzkosten für Kunden-Hotlines bis hin zur Zertifizierungspflicht beim Verkauf von Bio-Lebensmitteln- für Händler gab es einiges zu beachten.

In unserem Jahresrückblick zeigen wir Ihnen welche Änderungen 2017 wichtig waren und künftig wichtig sind. Shop-Betreiber sollten ständig über neue rechtliche Entwicklungen informiert sein und diese auch in ihrem Shop anpassen. Denn: Nur ein rechtssicherer Online-Shop kann auf Dauer erfolgreich sein. Wir unterstützen Sie beim abmahnsicheren Handel und informieren Sie auch 2018 über die rechtlichen und gesetzlichen Entwicklungen im E-Commerce.

In einem halben Jahr steht die nächste wichtige Änderung an: Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) tritt am 25.05.2018 in Kraft. Bis zum Stichtag müssen Online-Händler zur Einhaltung des Datenschutzes geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, sonst drohen hohe Sanktionen der Aufsichtsbehörden.

Näheres zu diesem Thema erfahren Sie in unserem zweiten Beitrag.

Auch bei der Umsetzung der DS-GVO unterstützen wir Sie gerne.

Ihr Markus Kluge

 

Themenüberblick:

  • Jahresrückblick: Diese Themen waren 2017 wichtig im Online-Handel
  • Die Technischen und organisatorischen Maßnahmen nach der Datenschutz-Grundverordnung- Was bedeutet eigentlich Stand der Technik?
  • Urteile:
    • LG München: „Bald“ ist eine unzulässige Lieferzeit-Angabe
    • LG Frankfurt a.M.: Stückzahl muss auf Verpackung angegeben werden
  • Aktuelles: BGH legt EuGH Fragen zum Widerrufsrecht vor

 

  


 

info_iconJahresrückblick: Diese Themen waren 2017 wichtig im Online-Handel

Von neuen Streitschlichtungsregelungen über das Verbot von Zusatzkosten für Kunden-Hotlines bis hin zur Zertifizierungspflicht beim Verkauf von Bio-Lebensmitteln- im vergangenen Jahr hat sich im Onlinehandel einiges getan. Zahlreiche Entwicklungen, Änderungen und Pflichten haben dafür gesorgt, dass es den Händlern nicht langweilig wurde.

Was im Jahr 2017 rechtlich im E-Commerce wichtig geworden ist und was auf Shop-Betreiber 2018 zukommt, haben wir in unserem Jahresrückblick für Sie zusammengefasst.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

 

2017_jahresrueckblick_600x400
 


 

info_iconDie Technischen und organisatorischen Maßnahmen nach der Datenschutz-Grundverordnung- Was bedeutet eigentlich Stand der Technik?

Am 25.05.2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verbindlich und Online-Händler müssen zur Einhaltung des Datenschutzes geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen. Dies ist an und für sich nichts neues, aber bei Nichteinhaltung drohen hohe Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

 

dsgvo_banner
 


 

icon_fragenantwortenAktuelle Urteile

 

LG München: „Bald“ ist eine unzulässige Lieferzeit-Angabe

Lieferzeiten müssen im Online-Handel so konkret wie möglich angegeben werden. Der Kunde muss darüber informiert werden, wann die bestellte Ware spätestens bei ihm eintrifft. Ob ein Hinweis, dass der Artikel bald verfügbar ist, als hinreichend konkrete Lieferzeitangabe anzusehen ist, hatte kürzlich das LG München zu entscheiden.

Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.

 

 

LG Frankfurt a.M.: Stückzahl muss auf Verpackung angegeben werden

Nach der EU-Lebensmittelverordnung (LMIV) müssen beim Verkauf von vorverpackten Lebensmitteln alle erforderlichen Informationen für das Produkt verfügbar sein. Gemäß Art. 14 LMIV sind diese verpflichtenden Angaben auch im Online-Shop zu machen, nämlich auf der Produktseite, ansonsten drohen kostenpflichtige Abmahnungen.

Ob die Angabe der Menge in Gramm auf einer Verpackung ausreicht, wenn sich in der Verpackung auch Einzelverpackungen befinden, hatte kürzlich das LG Frankfurt a.M. zu entscheiden.

Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.

  

 

Übersicht aktueller Abmahngefahren finden Sie hier auf unserer Webseite.

 

 


 

icon_fragenantwortenAktuelles

BGH legt EuGH Fragen zum Widerrufsrecht vor

Ob beim Online-Kauf einer Matratze bei der die Versiegelung entfernt wurde, das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, hat derzeit der BGH zu entscheiden. Da die Regelung zum Widerrufsrecht auf der EU-Richtlinie zu Verbraucherrechte basiert, hat der BGH hat dem EuGH diese Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

 


   

icon03Noch mehr Schutz beim Online-Handel
Nicht nur abgesichert, sondern auch versichert 

20160303_arag_ps_entspannung2

 

Ihre Vorteile mit unseren Komfort Schutzpaketen:

  • Ihr 24-Stunden-Anwaltstelefon: Ihre Rechtsfragen beantwortet ein auf das Rechtsgebiet spezialisierter Anwalt sofort per Telefon. (keine Selbstbeteiligung)
  • Über 1.000 Musterschreiben und -verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich, zum Beispiel: GbR-Gesellschaftervertrag, GmbH-Geschäftsführervertrag, Firmenwagenvereinbarung, Abmahnungen, Kündigungen,...
  • Rechtlicher Rückhalt, wenn Firmen-Daten missbraucht werden
  • und weitere Leistungen

 

schutzpaket_upgraden

 

Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:

1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken 
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!

 

Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 


 

 

Mit uns sind Sie stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.


Ihre Protected Shops GmbH

 
 
 

⇒ 
⇒