Rechtsupdates: Gastzugang, Nebenkosten & mehr

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Liebe Leserinnen und Leser,

 

in unserem aktuellen Newsletter beleuchten wir vier bedeutende Entwicklungen, die für Onlinehändler relevant sind: Das Urteil des OLG Celle zur Nebenkostenregelung, die ab dem 18.08.2024 geltenden neuen Pflichten aus der EU-Batterieverordnung, die Entscheidung des LG Hamburg zur Notwendigkeit eines Gastzugangs in Online-Shops und das Widerrufsrecht für Bestellungen in Schweizer Online-Shops. Erfahren Sie, was sich dadurch für Sie ändert.

 

Die Themen im Überblick:

  • OLG Celle: Nebenkosten müssen nicht in Gesamtpreis eingerechnet werden
  • Batterieverordnung: ab dem 18.08.2024 neue Pflichten auch für Händler
  • 20% Google Shopping Ad Rabatt mit yafinder (Anzeige)
  • LG Hamburg: Online-Shop muss keinen Gastzugang ermöglichen
  • BGH: Widerrufsrecht eines deutschen Verbrauchers, der bei einem Schweizer Online-Shop bestellt

 

Bleiben Sie informiert und lesen Sie mehr in unserem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen!

 

 


 

OLG Celle: Nebenkosten müssen nicht in Gesamtpreis eingerechnet werden

Im Berufungsurteil zum Urteil des LG Hannover kamen die Richter des OLG Celle (OLG Celle, Urt. v. 30.01.2024 – Az.: 13 U 36/23) zu einem anderen Ergebnis bezüglich der Rolle der Nebenkosten. Ausgangspunkt des Urteils war die Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen ein Unternehmen, das einen Onlineshop für Staubsauger und Zubehör betrieb.

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Batterieverordnung: ab dem 18.08.2024 neue Pflichten auch für Händler

Zum 18.08.2024 tritt das erste Pflichtenpaket der EU-Batterieverordnung 2023/1542 für Erzeuger, Importeure und Händler von Batterien in Kraft. Bis 2036 werden weitere Pflichtenpakete folgen. Der folgende Beitrag informiert über die neuen Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten, die Onlinehändler ab dem 18.08.2024 beachten müssen.

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20% Google Shopping Ad Rabatt mit yafinder (Anzeige)

Seit 2017 dürfen Produktsuchmaschinen (sogenannte CSS) im Auftrag von Online Händlern Anzeigen schalten - mit einem Preisvorteil von 20% gegenüber regulären Ad Konten. yafinder ist zertifizierter Google CSS-Partner und darf diesen Preisvorteil an seine Händler weitergeben.

Warum ist das wichtig?

Dieser Preisvorteil bedeutet konkret, dass Sie als Online-Händler durch die Zusammenarbeit mit yafinder erheblich sparen können. Anstatt den vollen Preis für Google Shopping-Kampagnen zu zahlen, profitieren Sie von einem 20% günstigeren Traffic. Dies kann zu erheblichen Kosteneinsparungen führen oder alternativ dazu genutzt werden, das Werbebudget zu optimieren und mehr Reichweite für denselben Preis zu erzielen.

Einfach bei yafinder anmelden und von dem 20% Google-Shopping-Rabatt profitieren. 

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LG Hamburg: Online-Shop muss keinen Gastzugang ermöglichen

Ob ein Onlineshop die Bestellung als Gast ohne Eröffnung eines Kundenkontos ermöglichen muss, ist umstritten. Das Landgericht Hamburg entschied (LG Hamburg, Urt. v. 22.2.2024 – 327 0 250/22), dass dies unter bestimmten Umständen entbehrlich sein kann. 

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BGH: Widerrufsrecht eines deutschen Verbrauchers, der bei einem Schweizer Online-Shop bestellt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 15. Mai 2024 – VIII ZR 226/22), dass einem Verbraucher in Deutschland ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht zusteht, wenn er bei einem Schweizer Onlineshop bestellt und nicht über das Widerrufsrecht informiert wurde. 

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