Datenschutz und Markenrecht - neues Abmahnpotenzial

markus

 

Liebe Leserinnen und Leser,

der Datenschutz erlangt immer größere Bedeutung, auch im Online-Handel. Aktuelle Gerichtsentscheidungen verpflichten Webseiten-Betreiber dazu, über die Datenerhebung und –nutzung zu informieren, sobald sie ein Kontaktformular für Kunden bereitstellen. Gesetzesänderungen erlauben es Verbänden, nun auch gegen Datenschutzverstöße vorzugehen. Für Shop-Betreiber bedeutet das, dass sie sich dringend mit dem Thema befassen müssen. Vor allem auch dann, wenn sie Tools verwenden, die Daten sammeln. Etwa das Facebook Pixel. Was bei dessen Einsatz rechtlich zu beachten ist, erfahren Sie in unserem heutigen Newsletter.

Dass Abmahnungen nicht nur die Kleinen, sondern auch große Unternehmen treffen, zeigt eine aktuelle Entscheidung aus Frankfurt. Die Richter verurteilten Amazon, weil die auf der Plattform eingesetzte Suchfunktion Markenrechte verletzt. Die Hintergründe und die Folgen auch für andere Online-Händler erläutern wir in unserem zweiten Beitrag.

Für noch mehr Schutz beim Shop-Betrieb sorgen unsere neuen Komfort Schutzpakete, die wir in Zusammenarbeit mit der ARAG entwickelt haben.

 

Ihr Markus Kluge

 

 

Die heutigen Themen im Überblick:

  • Aktuelles
  • Facebook Pixel – Einwilligung der Webseitenbesucher erforderlich
  • OLG Frankfurt a.M. – Amazon verletzt mit seiner Suchfunktion Markenrechte
  • 2 Fragen an Protected Shops
  • Interview mit Daniel Niedermayer von FINCH

 

 


 

icon03Noch mehr Schutz beim Online-Handel
Nicht nur abgesichert, sondern auch versichert 

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Wir haben an unseren Schutzpaketen und der Leistung intensiv gearbeitet und mit unserem neuen Partner ARAG ein neues "Komfort Schutzpaket" entwickelt. Die Komfort Schutzpakete sind in der eCommerce Welt ein Novum und sollen Online-Händlern noch mehr Schutz in Rechtsangelegenheiten bieten.

Ihre Vorteile mit unseren Komfort Schutzpaketen:

  • Internet-Rechtsschutz deckt die Risiken der gewerblichen Internetnutzung ab
  • Wir vermitteln Ihnen spezialisierte Anwälte rund um das Thema Urheberrecht
  • Rechtlicher Rückhalt, wenn Firmen-Daten missbraucht werden
  • Inklusive Rufretter für die gute Online-Reputation Ihrer Firma
  • Ihr 24-Stunden-Anwaltstelefon: Ihre Rechtsfragen beantwortet ein auf das Rechtsgebiet spezialisierter Anwalt sofort per Telefon. (keine Selbstbeteiligung)
  • Über 1.000 Musterschreiben und -verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich, zum Beispiel: GbR-Gesellschaftervertrag, GmbH-Geschäftsführervertrag, Firmenwagenvereinbarung, Abmahnungen, Kündigungen,...

 

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Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:

1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken 
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!

 

Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 

 


 

 info_icon Facebook Pixel – Einwilligung der Webseitenbesucher erforderlich

Um Werbemaßnahmen und deren Erfolg zu analysieren, können Webseitenbetreiber das Facebook Pixel nutzen. Das Tool verfolgt die Bewegungen des Internetsurfers auch nach Verlassen der Social Media Plattform. Beim Einsatz lauern allerdings rechtliche Fallstricke.

Hier geht's zum Beitrag

    

 


 

info_icon OLG Frankfurt a.M. – Amazon verletzt mit seiner Suchfunktion Markenrechte

Erscheinen im Webshop bei der Suche nach Markenartikeln in der Ergebnisliste auch Konkurrenzprodukte, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Shop-Betreiber müssen die im Shop zur Verfügung gestellte Suchfunktion anpassen, um Abmahnungen und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

    

 


  

icon_fragenantworten 2 Fragen an Protected Shops

In der Rubrik "2 Fragen an Protected Shops" haben Sie die Möglichkeit, uns Fragen zu stellen, die wir Ihnen nicht nur im nächsten Newsletter, sondern auch in unseren FAQ beantworten. Mit den folgenden 2 Fragen haben wir uns aktuell befasst:

1) Darf mein Kunde den Kauf widerrufen, weil ich ihm keinen Preisnachlass gewähre?

Ja. Denn den fernabsatzrechtlichen Widerruf muss ein Verbraucher nicht begründen. Übt er ihn aus, weil der Online-Händler einen Preisnachlass nicht gewährt, handelt der Käufer nicht zwingend rechtsmissbräuchlich. Das hat aktuell der BGH entschieden (Urteil vom 16.03.2016, AZ: VIII ZR 146/15).
Ein Widerruf ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Verbraucher dem Unternehmer gegenüber arglistig und in schädigender Absicht handelt.

Zu den FAQ

 

2) Muss ich meine Datenschutzerklärung anpassen, wenn ich auf meiner Webseite ein Kontaktformular anbiete?

Ja! Nach einem aktuellen Urteil des OLG Köln vom 11.03.2016 (AZ: 6 U 121/15) muss ein Webseitenbetreiber, der ein Kontaktformular zur Verfügung stellt, über die damit verbundene Erhebung, Speicherung und Nutzung der eingegebenen personenbezogenen Daten informieren. Andernfalls drohen Abmahnungen.
In der Datenschutzerklärung muss ein Hinweis darauf erfolgen, in welcher Art, in welchem Umfang und zu welchem Zweck personenbezogene Daten im Rahmen des Kontaktformulars erhoben, gespeichert und genutzt werden. Wer diese Informationspflicht nicht erfüllt, verstößt unter anderem gegen das Wettbewerbsrecht.
Kunden von Protected Shops steht die aktualisierte Datenschutzerklärung bereits zur Verfügung. Über unsere Update Flatrate informieren wir unsere Kunden umgehend, wenn ihre Rechtstexte auf Grund von Gesetzesänderungen oder Urteilen angepasst werden müssen.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier!

 

 


 

 info_icon Partnerinterview:
"Holen Sie das Maximum aus Ihrem Google AdWords Budget heraus."

 

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Google AdWords ist für viele eCommerce Unternehmen die größte Traffic Quelle. 

Es gibt eine ganze Reihe an verschiedenen Ansätzen wie AdWords optimiert werden kann, von manueller Arbeit der Account Manager bis hin zu intelligenter Software.




daniel_niedermayerIm heutigen Interview sprechen wir mit Daniel Niedermayer, der das Deutschland Geschäft bei FINCH – Profit Driven Advertising verantwortet, über die Gewinnoptimierung in AdWords und welche Vorteile das gerade im eCommerce mit sich bringt.

 

 

Protected Shops: Für die meisten Online Shops ist die KUR (Kosten Umsatz Relation) die entscheidende Kennzahl in AdWords. Wie siehst Du das?

Daniel Niedermayer: Es kommt darauf an. Wenn der Online Shop nur wenige Produkte verkauft und die Gewinnmargen sich nicht unterscheiden, ist die Optimierung der KUR absolut richtig. Bei Shops mit vielen Produkten, unterschiedlichen Preisen und Gewinnmargen macht es absolut Sinn, Google Adwords  auf Gewinn zu optimieren. 

Protected Shops: Das klingt spannend. Kannst Du das bitte etwas weiter ausführen?

Daniel Niedermayer: Viele Firmen mit denen wir sprechen, glauben AdWords bereits auf Gewinn zu optimieren, werten die Daten aber lediglich im Nachhinein aus. Finch bietet die Möglichkeit diese Daten für die Optimierung der Kampagnen nutzbar zu machen und zu optimieren. Es werden schlicht Daten zum Einkaufspreis bzw. der Marge der einzelnen Produkte per Feed hinterlegt und wir können diesen Datenvorsprung vor den Wettbewerbern unserer Kunden nutzen, um aggressiver zu bieten, aber eben nur da wo es sich für unsere Kunden lohnt. Bei teuren Keywords die keinen Gewinn erzielen kann sich der Wettbewerb ruhig austoben. 

 

Hier geht es zum gesamten Interview, wie Sie mehr aus Ihrem Adwords Budget machen können!

 

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Mit uns sind Sie stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.


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