Verkauf von Elektrogeräten - Frist läuft am 24.07.2016 aus!

markus

 

Liebe Leserinnen und Leser,

bereits im vergangenen Jahr ist das neue Elektrogesetz in Kraft getreten. Mitte Juli laufen nun Übergangsfristen für Verkäufer von Elektro- und Elektronikgeräten aus. Ob Sie betroffen sind und was Sie infolgedessen zu beachten haben, erfahren Sie in unserem ersten Beitrag. Wer die Rücknahme von Altgeräten nicht selbst organisieren will, kann dafür einen Dienstleister nutzen. Unsere Kunden können sich ein entsprechendes Angebot in ihrem Kundenkonto bei uns einholen.

Auch bei Amazon gibt es Neuigkeiten. Der Online-Riese hat Änderungen vorgenommen, die Marketplace-Händler betreffen, die ihre Waren in Logistikzentren des Plattformbetreibers lagern. Durch die voraktivierte Funktion „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon genehmigen“ werden sie automatisch zu Großhändlern. Nicht jeder will oder darf das. Über die rechtlichen Folgen informieren wir Sie im zweiten Beitrag.

Um Shop-Betreiber im E-Commerce zu unterstützen, erstellt Protected Shops nicht nur abmahnsichere AGB und Co., sondern informiert auch über aktuelle rechtliche Entwicklungen. In unserer neuen Kategorie „Aktuelles“ innerhalb unserer Infothek warnen wir unter anderem vor aktuellen Abmahnquellen, damit Sie entsprechende Anwaltsschreiben erfolgreich vermeiden können. Die neuesten – potenziellen - Ziele der Abmahnindustrie nennen wir Ihnen auch im heutigen Newsletter.

Ihr Markus Kluge

 

Die heutigen Themen im Überblick:

  • Neues Elektrogesetz: Am 24.07.2016 endet die Übergangsfrist
  • Neue Funktion: Kauf des Lagerbestands von Marketplace-Händlern seitens Amazon möglich
  • Aktuelle Abmahngefahren
  • Werbung: Allyouneed Sonderaktion
  • 5 Anzeichen, dass Ihnen Ihr Adwords Konto über den Kopf wächst (Infografik von FINCH)
  • Neues KOMFORT Schutzpaket inkl. Leistungen der ARAG

 

 


  

 info_icon Neues Elektrogesetz:
Am 24.07.2016 endet die Übergangsfrist

Am 24.07.2016 endet für Online-Händler von Elektro- und Elektronikgeräten die Übergangsfrist für die Einrichtung von Rücknahmestellen. Ab dem 25.07.2016 müssen Shop-Betreiber nicht nur Altgeräte zurücknehmen, sondern ihre Kunden auch über dieses Rücknahmesystem informieren. Kunden von Protected Shops können die entsprechenden Dokumente bereits über den Rechtstextkonfigurator generieren lassen.

Nicht alle Händler sind von den neuen Regelungen betroffen. Wann eine Rücknahme nicht erforderlich ist und was daneben beim Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten zu beachten ist, erfahren Sie hier:

Hier geht's zum Beitrag

    

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Sie wollen eine Abwicklung aller gesetzlichen Pflichten nach ElektroG, Verpackungsverordnung, Batteriegesetz beauftragen und/oder haben weitere, detailierte Fragen?

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info_icon Neue Funktion: Kauf des Lagerbestands von Marketplace-Händlern seitens Amazon möglich

Amazon hat eine neue Funktion innerhalb des Marktplatzes eingeführt. Das soll nicht nur von vielen Händlern unbemerkt erfolgt sein, sondern kann auch schwerwiegende Folgen für sie haben.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

    

 


  

icon_fragenantworten Aktuelle Abmahngefahren

 

1) Fehlende Pflichtangaben bei Marketplace-Händlern

Berichten im Internet zufolge greift Amazon aktuell in die Rechtstexte seiner Marketplace-Händler ein, indem etwa die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse aus dem Impressum und anderen Rechtstexten gestrichen werden.

Für Marketplace-Händler hat das gravierende Folgen. Denn fehlen gesetzlich erforderliche Pflichtangaben, zu denen vor allem die E-Mail-Adresse, aber auch die Telefonnummer, die mindestens in der Widerrufsbelehrung zu nennen ist, wenn ein geschäftlicher Telefonanschluss besteht, liegt ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß vor.

Marketplace-Händler sollten dringend ihre Rechtstexte auf Vollständigkeit hin kontrollieren und gegebenenfalls den Plattformbetreiber kontaktieren.

 

2) Versand von Tabakwaren und Co.

Zum 01.04.2016 ist das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas in Kraft getreten. Das Vertriebsverbot von Tabakwaren wird dadurch beispielsweise auf E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids erweitert.
Online-Händler müssen sicherstellen, dass entsprechende Produkte von Kindern und Jugendlichen weder bestellt noch an sie ausgeliefert werden. Im Webshop kann das über Altersverifikationssysteme erfolgen.

Beim Versand muss sichergestellt werden, dass die Artikel nur an denjenigen übergeben werden, der sie - nach erfolgreicher Altersverifikation - bestellt hat. Wer entsprechende Waren über einen einfachen Paketversand ausliefert, muss aktuell mit Abmahnungen rechnen.



Übersicht aktueller Abmahngefahren finden Sie hier auf unserer Webseite

 


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Um von dem Angebot zu profitieren, müssen Sie sich als Händler lediglich mit dem Aktionscode „50PROTSHOPS-AYN2016“ hier registrieren:

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Zusätzlich zu dem speziellen Protected Shops Angebot, entfällt für 1 Jahr die Grundgebühr!

 


 

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schutzpaket_upgraden

 

Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:

1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken 
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!

 

Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 


 

 

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