Aktuelle rechtliche Risiken beim Betrieb eines Onlineshops

markus

 

Liebe Leserinnen und Leser,

erinnern Sie sich noch an Dezember 2014? Damals gab es eine Panne im ebay-Shop von Notebooksbilliger. Die neuesten Smartphones wurden zu einem Preis von 5,99 Euro angeboten. Die vermeintlichen Schnäppchen wurden gut angenommen, in den Medien hieß es, die Kunden kaufen den Laden leer. So etwas kann jedem Shop-Betreiber passieren, deshalb ist es gut zu wissen, was man tun kann. In unserem ersten Beitrag informieren wir über eine aktuelle Entscheidung aus Düsseldorf und geben Ihnen zudem eine „Erste-Hilfe-Check-Liste“ an die Hand.

Dass Werbung per E-Mail immer gefährlich ist, sollte mittlerweile jedem Online-Händler bekannt sein. In den meisten Fällen ist eine Einwilligung des Empfängers erforderlich. Liegt eine solche nicht vor, kann nicht nur der Angeschriebene gegen den Versender vorgehen, durch eine Gesetzesänderung, steht dieses Recht seit Februar 2016 auch Verbänden zu. Mit einem aktuellen Urteil konkretisiert das OLG Dresden nun, was genau als Werbung einzustufen ist. Mehr erfahren Sie in unserem zweiten Beitrag.

Die heutigen Themen im Überblick:

  • Aktuelles
  • Was tun bei Preispannen im Webshop?
  • Abmahngefahr: Keine Feedbackanfragen ohne vorherige Einwilligung
  • Aktuelle Abmahngefahren
  • 5 Anzeichen, dass Ihnen Ihr Adwords Konto über den Kopf wächst (Infografik von FINCH)
  • Neues KOMFORT Schutzpaket inkl. Leistungen der ARAG

 

Ihr Markus Kluge

 

 


  

 info_icon AKTUELLES:
Neues Elektrogesetz - Am 24.07.2016 endet die Übergangsfrist

Spätestens ab dem 25.07.2016 sind Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben, verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Hinzu kommen Informationspflichten.

Nicht alle Händler sind von den neuen gesetzlichen Pflichten betroffen.
Ob Sie dazu gehören, erfahren Sie hier: Whitepaper lesen

Kunden von Protected Shops können bereits seit einiger Zeit ihre Rechtstexte entsprechend anpassen.

Sie sind noch auf der Suche nach einem passenden Anbieter, der Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht unterstützt?
Holen Sie sich hier ein Angebot ein!

    

 elektrog_vv_bg_2

 

 

 


 

info_iconWas tun bei Preispannen im Webshop?

Im täglichen Geschäftsbetrieb passieren immer wieder größere und kleinere Fehler. Manchmal können diese jedoch dramatische Konsequenzen haben. So etwa der Fehler eines Datenexportmoduls im ebay-Shop von notebooksbilliger.de im Dezember 2014. Haushaltsgeräte, Laptops und die neuesten Smartphones gab es dort kurzzeitig für 5,99 Euro. Müssen Waren in einem solchen Fall geliefert werden? Nein sagt aktuell das OLG Düsseldorf.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

    

 


 

info_icon Abmahngefahr: Keine Feedbackanfragen ohne vorherige Einwilligung

Ob und wie erfolgreich ein Webshop ist, entscheiden die Kunden. Um auf diese und deren Wünsche eingehen zu können, müssen Online-Händler allerdings wissen, was sie richtig und vor allem was sie falsch machen. Um das herauszufinden, werden Kunden um Feedback und Bewertung gebeten. Aber Achtung, entsprechende E-Mails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers sind unzulässig!

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

    

 


 

icon_fragenantworten Aktuelle Abmahngefahren

 

1) Werben mit Garantien durch Amazon-Händler

Wer auf Amazon Waren verkauft und mit Garantien wirbt, muss derzeit mit Abmahnungen durch den IDO Verband rechnen, wie im Internet berichtet wird.

Eine Garantiewerbung ist nur dann zulässig, wenn über die Garantiebedingungen informiert wird und ein Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers und darauf erfolgt, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Das gilt nicht nur für den Verkauf über Amazon und andere Online-Marktplätze, sondern auch für den eigenen Webshop.

Problematisch bei dem Verkauf über Amazon ist, dass Marketplace-Händler teilweise keinen Einfluss auf die Angebotsdarstellung haben. Hängen sie sich an ein Angebot an, in dem – rechtswidrig – mit einer Garantie geworben wird, kann auch das zu Abmahnungen führen.

 

2) Unerlaubte Verwendung der Wortmarke „INBUS“

„INBUS“ ist als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Mit der Formulierung darf folglich nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers geworben werden. Wer Innensechskantschrauben und entsprechend zugehöriges Werkzeug anbietet, darf als Bezeichnung nicht die eingetragenen Wortmarken verwenden.

Die Verwendung der Begriffe „Inbusschrauben“, „Inbusschlüssel“ oder „Inbus-Schlüsselsatz“ wurden bereits 1989 vom LG Düsseldorf (AZ: 4 O 136/89) als Verletzung der Wortmarke eingestuft.

Aktuell werden Abmahnungen gegen Online-Händler ausgesprochen, die die Wortmarke unberechtigt nutzen. Obwohl „lediglich“ die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung gefordert wird und nicht zusätzlich auch die Zahlung von Anwaltsgebühren, sollten sich Betroffene dennoch dringend anwaltlich beraten lassen.



Übersicht aktueller Abmahngefahren finden Sie hier auf unserer Webseite

 


 

 info_icon Infografik unseres Partners FINCH:
5 Anzeichen, dass Ihnen Ihr Adwords Konto über den Kopf wächst

 finch_nl_teasergrafik

 

Hier geht es zur Infografik!

 

Hier geht es zum gesamten Interview, wie Sie mehr aus Ihrem Adwords Budget machen können!

 

audit_vereinbaren

 Profitieren Sie von einer kostenlosen, detaillierten Analyse Ihres AdWords™ Konto!

 


 Werbung:

allyouneed_fullsize_vs1 

Als Kunde von Protected Shops jetzt spezielles Angebot sichern:
1. Als Händler bis 31.07.2016 bei Allyouneed anmelden
2. mindestens 10 Produkte einstellen
3. Sie erhalten als neuer Händler 50% Rabatt auf die Verkaufsprovision im August und September 2016.

Um von dem Angebot zu profitieren, müssen Sie sich als Händler lediglich mit dem Aktionscode „50PROTSHOPS-AYN2016“ hier registrieren:

http://anmelden.allyouneed.com

Zusätzlich zu dem speziellen Protected Shops Angebot, entfällt für 1 Jahr die Grundgebühr!

 


 

icon03Noch mehr Schutz beim Online-Handel
Nicht nur abgesichert, sondern auch versichert 

20160303_arag_ps_entspannung2

 

Ihre Vorteile mit unseren Komfort Schutzpaketen:

  • Internet-Rechtsschutz deckt die Risiken der gewerblichen Internetnutzung ab
  • Wir vermitteln Ihnen spezialisierte Anwälte rund um das Thema Urheberrecht
  • Rechtlicher Rückhalt, wenn Firmen-Daten missbraucht werden
  • Inklusive Rufretter für die gute Online-Reputation Ihrer Firma
  • Ihr 24-Stunden-Anwaltstelefon: Ihre Rechtsfragen beantwortet ein auf das Rechtsgebiet spezialisierter Anwalt sofort per Telefon. (keine Selbstbeteiligung)
  • Über 1.000 Musterschreiben und -verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich, zum Beispiel: GbR-Gesellschaftervertrag, GmbH-Geschäftsführervertrag, Firmenwagenvereinbarung, Abmahnungen, Kündigungen,...

 

schutzpaket_upgraden

 

Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:

1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken 
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!

 

Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 


 

 

Mit uns sind Sie stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.


Ihre Protected Shops GmbH

 
 
 

⇒ 
⇒