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BGH: Einwilligung zu Werbe-Emails darf nicht unbestimmt sein

Datum 05.05.2017

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 14.03.2017), dass die Einwilligungserklärung zum Empfang von Werbemails die beworbenen Unternehmen und Produkte benennen muss. Ist die Einwilligung zu allgemein formuliert, ist diese unwirksam.

Was war geschehen?

Der Kläger hat von einem Verlag im Internet ein Freeware –Computerprogramm bezogen. Um die Software herunterladen zu können, musste er u.a. seine E-Mail-Adresse angeben und dem Erhalt von Werbebotschaften durch 25  >> zum Artikel

Abmahngefahr: Keine Feedbackanfragen ohne vorherige Einwilligung

Datum 18.07.2016

Ob und wie erfolgreich ein Webshop ist, entscheiden die Kunden. Um auf diese und deren Wünsche eingehen zu können, müssen Online-Händler allerdings wissen, was sie richtig und vor allem was sie falsch machen. Um das herauszufinden, werden Kunden um Feedback und Bewertung gebeten. Aber Achtung, entsprechende E-Mails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers sind unzulässig!

Wer Werbung per E-Mail versenden will, braucht dazu die Einwilligung der Empfänger. Lediglich in Ausnahmefällen ist diese entbehrlich. Das dürfte mittlerweile bekannt sein. Was jedoch als Werbung anzusehen ist, beschäftigt  >> zum Artikel

BGH: Werbung in Autoreply-Mails ist unzulässig

Datum 12.02.2016

In letzter Zeit kommt es immer wieder zu gerichtlichen Streitigkeiten wegen der Zusendung von Werbe-E-Mails. Grundsätzlich gilt, dass solche nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers zulässig sind. Das LG Stuttgart hat nun aber entschieden, dass es Fälle gibt, bei denen auch ohne Einwilligung keine Rechtsverletzung vorliegt. UPDATE: Der BGH hat dieses Urteil aufgehoben

Das Landgericht (LG) Stuttgart hat mit Urteil vom 4.2.2015 (AZ: 4 S 165/14) über den Fall eines Versicherungskunden entschieden, der sich gegen die Zusendung von Werbe-Mails seitens seiner Versicherung zur Wehr setzte. Dieses hat der BGH  >> zum Artikel

AG Berlin: Registrierungsbestätigung per Mail ist unzulässige Werbung

Datum 05.02.2015

Mit Urteil vom 16.12.2014 hat das AG Berlin Pankow/Weißensee entschieden, dass eine E-Mail, die die Einrichtung eines Kundenkontos in einem Onlineshop bestätigt, unzulässige Werbung sein kann. Dabei machte das Gericht ausdrücklich keine Aussage über die Zulässigkeit von Bestätigungs-Mails, die im Rahmen eines Double-Op-In-Verfahrens versendet werden.

Der Fall, über den das Amtsgericht (AG) Berlin Pankow/Weißensee (Urteil vom 16.12.2014, AZ: 101 C 1005/14) zu entscheiden hatte, betraf einen Online-Händler, der automatisiert E-Mails an Empfänger versendet hat, die  >> zum Artikel

AG Düsseldorf: Bewertungsanfragen per E-Mail sind Werbung

Datum 19.01.2015

Da Kunden immer mehr Wert auf positive Bewertungen von Artikeln und Händlern durch andere Käufer legen, sehen sich viele Shop-Betreiber gezwungen, Feedback zu ihren Produkten oder sich selbst einzuholen, um sich auf dem Markt zu behaupten. Dabei stellt sich jedoch die Frage, wie man die eigenen Kunden zur Abgabe animieren kann. Vielfach setzen Händler auf E-Mails, die im Anschluss an einen Kauf mit der Bitte um Bewertung versendet werden. Nach Ansicht des AG Düsseldorf sind solche E-Mails allerdings nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Adressaten zulässig.

Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf vertritt in seinem Urteil vom 27.10.2014 (AZ: 20 C 6875/14) die Ansicht, dass E-Mails, die an Verbraucher versendet werden und um Bewertung eines kürzlich erworbenen Produktes oder des Verkäufers  >> zum Artikel

 
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