Abmahngefahren im Weihnachtsgeschäft - Rabattaktionen, Textilkennzeichnung, "Black Friday"

markus

Liebe Leserinnen und Leser,

nichts ist für den Online-Handel so wichtig wie das Weihnachtsgeschäft, das gerade begonnen hat. Die Werbung mit reduzierten Preisen dürfte während dieser Zeit eine der effizientesten Werbemaßnahmen für Händler sein. Aktionen, Rabatte und Co. sollten daher jetzt geplant werden. 

In unserem ersten Beitrag informieren wir über rechtliche Fallstricke, die bei einer Online-Rabattaktion drohen können. Damit Sie für die Aktion gut vorbereitet sind, geben wir Ihnen eine Checkliste mit Fragen und Antworten an die Hand.

Besonders beliebt im Weihnachtsgeschäft ist bei den Kunden die Warengruppe der Bekleidung und der Textilien. Online-Händler müssen beim Verkauf von Textilien unbedingt die rechtlichen Vorgaben beachten, um abmahnfrei zu bleiben. So müssen beispielsweise zwingend die im Produkt enthaltenen Materialien angegeben werden.

Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Regelungen bei der Kennzeichnung von Textilien zu beachten sind.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem zweiten Beitrag. 

Ihr Markus Kluge

 

Die Themen im Überblick:

  • Rabatte? - aber richtig! Rechtliche Fallstricke bei Online-Rabattaktionen
  • Tipps für das Weihnachtsgeschäft im Online-Handel: Welche Richtlinien gelten bei der Kennzeichnung von Textilien?
  • Aktuelle Abmahngefahr
    • Was Online-Händler beachten sollten, wenn sie den Begriff „Black Friday“ verwenden
  • Aktuelles
    • Neuregelung im AGB-Recht: Zum 01.10.2016 darf eine AGB-Klausel keine Schriftform mehr verlangen
  • Unser Partner ameo, die Marktplatzexperten, stellen sich vor und bieten kostenlosen Quickcheck für Amazon Händler
  • Neues KOMFORT Schutzpaket inkl. Leistungen der ARAG

 

  


 

info_iconRechtliche Fallstricke bei Online-Rabattaktionen - was Online-Händler beachten müssen

Weihnachten steht vor der Tür und die Rabattschlacht im Online-Handel hat begonnen. Wer eine Rabattaktion in seinem Online-Shop plant, sollte die rechtlichen Fallstricke kennen, damit die Verkaufsaktion im Nachhinein nicht zu kostenpflichtigen Abmahnungen führt.

Wie die Werbung mit Preisnachlässen richtig gestaltet wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

    

 


 

info_iconTipps für das Weihnachtsgeschäft: welche Richtlinien gelten bei der Kennzeichnung von Textilien?

Online-Händler müssen beim Verkauf von Textilien unbedingt die rechtlichen Vorgaben beachten, um abmahnfrei zu bleiben. So müssen beispielsweise zwingend die im Produkt enthaltenen Materialien angegeben werden. 

Wie die Textilkennzeichnung nach aktueller Rechtslage im Online-Handel richtig gestaltet wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

    

 


 

icon_fragenantwortenAbmahngefahren/ Aktuelles

 

Abmahngefahr: "Black Friday" ist als Wortmarke geschützt

Am 25.November 2016 ist es wieder soweit: Der Black Friday, der traditionell den Auftakt zum Weihnachtsgeschäft bildet, steht kurz bevor. Der Begriff „Black Friday“ ist jedoch markenrechtlich geschützt. Bei unzulässiger Verwendung des Begriffs droht eine Abmahnung durch den derzeitigen Markenrechtsinhaber.

Was Online-Händler zu beachten haben, wenn sie sich an Rabattaktionen zum „Black Friday“ beteiligen und dabei den Begriff „Black Friday“ verwenden wollen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

AGB-Klauseln, die ausschließlich die Schriftform verlangen, sind unwirksam

Online-Händler. die reine Online-Dienstleistungen anbieten, müssen ab dem 01. Oktober 2016 die Schriftformklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anpassen. Rechtstexte von Protected Shops sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Übersicht aktueller Abmahngefahren finden Sie hier auf unserer Webseite

 


 

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Unser Partner ameo, die Marktplatzexperten, stellen sich vor und bieten kostenlosen Quickcheck für Amazon Händler

Um bei Amazon erfolgreich zu sein, braucht man guten, optimierten Content und perfekte Rahmenbedingungen für den Absatz – insbesondere im Weihnachtsgeschäft. Hierfür sollten Sie als Händler spätestens heute mit folgenden Vorbereitungen beginnen und Ihre Produkte optimieren: 

  • Passende Keywords einpflegen, auch saisonale berücksichtigen, z.B. „Weihnachtsgeschenk Mutter“
  • Ansprechende Produktbilder verwenden, zum Beispiel ein Bild des Produkts unter dem Weihnachtsbaum
  • Produktbeschreibungen kundenbezogen und verständlich formulieren und so dem Kunden die Angst nehmen, das Falsche zu schenken
  • Mobile-optimierten Content einpflegen, denn jeder vierte Kunde auf Amazon besucht die Seite auf dem Smartphone – so können die Weihnachtsgeschenke auch auf dem Weg zur Arbeit gekauft werden (.... weiter lesen...)

Hier geht es zum gesamten Artikel

 

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  • Ihr 24-Stunden-Anwaltstelefon: Ihre Rechtsfragen beantwortet ein auf das Rechtsgebiet spezialisierter Anwalt sofort per Telefon. (keine Selbstbeteiligung)
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  • Rechtlicher Rückhalt, wenn Firmen-Daten missbraucht werden
  • und weitere Leistungen

 

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Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:

1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken 
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!

 

Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 


 

 

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