Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

markus

Liebe Leserinnen und Leser,

der heutige Newsletter befasst sich mit den Unwägbarkeiten, die viele Online-Händler bereits am eigenen Leib erfahren haben: Kunden, die nicht zahlen oder Konkurrenten, die über ihre Anwälte Abmahnungen versenden. Beide Themen waren Inhalt des „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, das im Oktober 2013 – also vor genau einem Jahr - in Kraft getreten ist. Wir möchten einen Blick auf die Änderungen und Auswirkungen werfen.

Ursprünglich sollten Abmahnungen der Entlastung von Gerichten dienen. Mittlerweile werden sie zur Belastung im Online-Handel. Vielfach wird dieses Rechtsinstitut nämlich verwendet, um das schnelle Geld - in Form von Anwaltsgebühren - zu machen. Durch neue Bestimmungen sollte mit Inkrafttreten des „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ dieser Missbrauch eingedämmt werden.

Zahlt Ihr Kunde den vereinbarten Kaufpreis trotz Warenlieferung nicht, haben Sie die Wahl, Ihre Zahlungsansprüche selbst durchzusetzen oder dafür einen Anwalt oder ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Für beide Dienstleister wird es ab dem 1.11.2014 neue Pflichtinformationen geben, die sie bei der Forderungsbeitreibung dem Schuldner zur Verfügung stellen müssen. Welche das sind und was darüber hinaus zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Damit Sie sich - als Kunde von Protected Shops - mit den Problemen des Forderungsmanagements nicht auseinandersetzen müssen, haben wir uns einen starken Partner ins Boot geholt, der das gerne für Sie übernimmt: die mediafinanz AG.

Mehr zu Ihren Vorteilen unserer Kooperation erfahren Sie hier: http://www.protectedshops.de/mediafinanz

Themenüberblick:

  • Aktuelles
  • Neue Informationspflichten für Inkasso-Dienstleister ab dem 1.11.2014
  • Die Sache mit der Abmahnung
  • Partnerinterview mit Sharon D’Amore, Betreuerin der Protected Shops Kunden im Hause mediafinanz
  • Achtung: Abmahnung im Umlauf

Ihr Markus Kluge

 


Aktuelles

Wir haben unser Angebot für Sie erweitert:

Ab sofort können Händler abmahnsichere Rechtstexte wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Impressum und Co. auch für den Warenverkauf über „Etsy“ bei uns konfigurieren. Damit bauen wir unser Angebot für den Verkauf über Online-Marktplätze – wie Yatego, eBay, Amazon und viele mehr - weiter aus.

Darüber hinaus haben wir in Kooperation mit „Webstollen“ eine Schnittstelle für den JTL-Shop entwickelt. Händler, die dieses Shopsystem nutzen, können ihre von uns generierten Rechtstexte damit zuverlässig und nahezu wartungsfrei in ihren Web-Shop einbinden und aktualisieren lassen. Dadurch haben Sie mehr Zeit, sich Ihrem eigentlichen Geschäftsbetrieb zu widmen.


Neue Informationspflichten für Inkasso-Dienstleister ab dem 1.11.2014

Im Oktober letzten Jahres trat das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ in Kraft und hat zu Änderungen im Geschäftsbetrieb einiger Unternehmer geführt. Betroffen sind vor allem Anbieter von Inkasso-Dienstleistungen. Für diese gelten seit Inkrafttreten am 9.10.2013 bereits neue Vorgaben bzgl. ihrer Vergütung und sonstiger Kosten, die sie geltend machen können. Ab November 2014 müssen sie darüber hinaus neue Informationspflichten erfüllen. Hier gelangen Sie zu gesamten Beitrag!


Die Sache mit der Abmahnung

Das Rechtsinstitut der Abmahnung war ursprünglich dazu gedacht, die Gerichte zu entlasten. Gerade bei kleineren Rechtsverstößen im wettbewerbsrechtlichen Bereich sollte nicht sofort ein Richter mit der Sache betraut werden, sondern sollten die Parteien versuchen, sich untereinander zu einigen. In der Praxis hat das allerdings dazu geführt, dass unzählige - in vielen Fällen auch unberechtigte - Abmahnungen versendet wurden. Mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wollte der Gesetzgeber diese Flut eindämmen. Die neuen Regelungen traten im Oktober 2013 in Kraft und gelten nunmehr seit einem Jahr. Dass Abmahnungen dadurch aber tatsächlich weniger geworden sind, können Online-Händler wohl nicht bestätigen. Jetzt lesen!


Partnerinterview mit Sharon D’Amore, Betreuerin der Protected Shops Kunden im Hause mediafinanz

Im letzten Newsletter berichteten wir darüber, dass Neukunden aber auch Bestandskunden von Protected Shops seit kurzer Zeit die Leistungen der mediafinanz AG zu Ihrem Schutzpaket hinzubuchen können. Die mediafinanz AG ist ein zuverlässiger E-Commerce-Partner im Bereich Risiko- und Forderungsmanagement.

Welche Vorteile die mediafinanz AG Ihnen als Shop-Betreiber bietet, erklärt Sharon D’Amore in unserem Interview. Jetzt lesen.

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Achtung: Abmahnung im Umlauf

Neue Abmahnungen im Umlauf: Durch eine Hamburger Kanzlei werden wohl derzeit Händler abgemahnt, die ihre Waren über Amazon oder eBay verkaufen und dabei die jeweilige „Weiterempfehlungsfunktion“ zur Verfügung stellen.

Das Problem: Diese Funktion kann durch den Händler nicht gelöscht werden, sondern wird von Amazon bzw. eBay automatisch in die Angebote eingefügt.

Wir raten: Händler, die eine solche Abmahnung erhalten, sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Denn derzeit gehen die Juristen, die sich mit dem Problem bereits auseinandergesetzt haben, davon aus, dass die Abmahnungen unbegründet sind. Unbeachtet sollten die anwaltlichen Scheiben aber in keinem Fall bleiben!

Unser Angebot: Kunden von Protected Shops erhalten bei Abmahnungen Sonderkonditionen bei unserer renommierten Münchener Kanzlei. Sollten Sie also betroffen sein, senden Sie uns die Abmahnung zu. Wir leiten diese gerne für Sie weiter.

 

Mit uns sind Sie daher stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.

Ihre Protected Shops GmbH

 
 
 

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