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Informationen zum Thema
"Markenschutz und Markenanmeldung"

 

Markenschutz für Shopbetreiber

meinwebshopHerzlichen Glückwunsch. Sie betreiben einen tollen Webshop!
Sicherlich haben Sie sich schon darum gekümmert, dass alles rechtskonform ist: AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutz etc. pp..

Doch haben Sie sich auch darum gekümmert, dass der Name Ihres Online-Shops geschützt ist?
Eine schöne Domain haben Sie. Das ist gut.
Aber Sie sollten unbedingt prüfen lassen, ob der Name Ihres Geschäfts – oder auch Ihres Produkts – zum einen nicht schon von einem Dritten geschützt ist. Und zum anderen, ob der Name nicht als Marke geschützt werden kann.

Verletzen Sie gar Markenrechte Dritte, so kann das sehr schnell sehr teuer und vielleicht sogar für die weitere Existenz Ihres Shops bedrohlich werden. Es steht dann nicht nur die Änderung des Namens ins Haus, die nicht selten auch die Änderung von Geschäftspapieren etc. mit sich bringt. Sondern der Markeninhaber kann Schadenersatzansprüche bis hin zur Herausgabe des Gewinns geltend machen, den man unter Verwendung des verletzenden Namens gemacht hat.

Insofern sollten Sie zwei Dinge tun, wenn Sie einen Firmennamen oder Produktnamen im geschäftlichen Verkehr verwenden wollen.

1. Nach bestehenden identischen und ähnlichen Markenrechten recherchieren.
2. Ihren Firmen-, Shop- oder Produktnamen als Marke schützen lassen.


Was ist eine Marke?

Eine Marke bietet Ihnen das ausschließliche Recht, im geschäftlichen Verkehr unter dem von Ihnen gewählten Markennamen in Ihrem Bereich tätig zu sein. Solange Sie als Markeninhaber es nicht erlauben, darf niemand Drittes unbefugt Ihren Markennamen verwenden. Ihre Kunden können somit immer sicher sein, dass auch „drin steckt, was drauf steht“. Eine Marke signalisiert den Kunden daher verlässliche Qualität.

Verletzt jemand doch Ihre Markenrechte, so können Sie unmittelbar gegen ihn vorgehen. Am besten mittels eines versierten „Markenanwalts“ (korrekt: Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz). Plattformen wie Amazon oder Ebay halten auch entsprechende Programme für Markeninhaber bereit, unter denen sie selber Angebote, die gegen ihr Markenrecht verstoßen, löschen lassen können.

Die Markenrecherche

Bereits eingetragene Marken kann man z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt direkt (www.dpma.de) recherchieren. Es wird allerdings empfohlen, die Recherche professionellen Dienstleistern wie z.B. Anwälte zu überlassen. Denn diese können die Recherchen erstens richtig durchführen und zweitens haften sie im Zweifel für Recherchefehler und können auch die Recherchen auswerten. Sollte es zu potentiellen Konflikten mit älteren Marken kommen, so kann ein guter Anwalt Ihnen auch Lösungswege aufzeigen, wie Sie dennoch eine Marke erfolgreich eintragen lassen können.
Die Markenrecherche empfiehlt sich immer, wenn Sie mit einem neuen Namen im Geschäftsverkehr auftreten. Das kann die Nutzung einer Domain sein oder auch die Benennung einer Firma oder eines Produkts.

 

Die Markenanmeldung

beispielurkunde-de

Wenn Sie Ihre Wunschmarke schützen lassen wollen, so können Sie das heutzutage relativ unproblematisch tun. Wenden Sie sich am besten an versierte Rechtsanwälte, die solche Dienstleistungen anbieten. Achten Sie dabei auf transparente Kosten. Patentanwälte verlangen nicht selten im Nachgang noch einige Gebühren allein für die Weiterleitung von Schriftstücken des Amtes. Eintragen lassen können Sie Ihren Firmennamen oder Produktnamen als Wortmarke oder auch als Wort-Bildmarke (Logo). Die Wortmarke ist markenrechtlich regelmäßig jedoch der Wort-Bildmarke vorzuziehen.

Die Marke ist dann für 10 Jahre eingetragen und Sie können das ® zur Kennzeichnung des Markenschutzes verwenden: Tipp: vor Eintragung der Marke sollten Sie das ® nicht verwenden, da dies als wettbewerbswidrig angesehen wird und abgemahnt werden kann.


Wenn Sie Fragen zur Markenrecherche und Markenanmeldung haben, so können Sie sich jederzeit gerne kostenfrei an uns wenden.

Wir leiten Ihre Anfrage an die Rechtsanwälte unserer  Partnerkanzlei weiter, die sich zeitnah bei Ihnen melden werden.

 

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Ein interessantes Urteil zum Thema Ähnlichkeitsrecherche und Markenverletzung:

iPod v. EiPott


Selbst wenn Begriffe unterschiedlich geschrieben aber identisch ausgesprochen werden, liegt regelmäßig eine Markenverletzung vor. Dieser Art der Verletzung kann im Vorfeld nur durch eine umfassende Markenähnlichkeitsrecherche vorgebeugt werden.

 

 
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