Nährwertkennzeichnung im Online-Shop - Pflicht für Händler ab dem 13.12.2016

markus

Liebe Leserinnen und Leser,

bereits seit dem 13.12.2014 regelt die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) die Pflichten bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die auch von Online-Händlern zu beachten sind.

Am 13.12.2016 laufen die Übergangsfristen zur Umsetzung der LMIV endgültig aus und dann wird auch die Nährwertkennzeichnung verpflichtend. Werden vorverpackte Lebensmittel im Online-Shop verkauft, müssen alle Pflichtangaben vor Abschluss des Kaufvertrages zur Verfügung stehen, wenn das Produkt nährwertbezogene Angaben enthält.

Wie eine korrekte und abmahnsichere Nährwertkennzeichnung zu erfolgen hat, erfahren Sie in unserem ersten Beitrag.

Ein aktuelles Urteil zum Thema Haftung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung lohnt sich näher zu beleuchten: Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Webseitenbetreiber einen von ihm beauftragten Web-Designer beim Einbau von Bildern auf seiner Webseite zur Zahlung von Schadensersatz auffordern kann, wenn der Seitenbetreiber wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird- allerdings nur in begrenztem Umfang.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem zweiten Beitrag.

 Ihr Markus Kluge

 

Die wichtigsten Themen im Überblick:

  • Nährwertkennzeichnung- Neue Pflichten für Online-Händler ab dem 13.12.2016
  • LG Bochum: Beauftragter Web-Designer haftet für Urheberrechtsverletzungen beim Einbau von Bildern auf Homepage
  • Europarechtskonforme Auslegung der Regelung zur Beweislastumkehr-BGH ändert seine bisherige Rechtsprechung
  • Aktuelle Abmahngefahr: Wie lange darf eine Einwilligung zum Versand von Werbe-E-mails zurückliegen?
  • Steigern Sie Ihren Umsatz auf AMAZON - Jetzt kostenlosen Vendor / Seller Quickcheck vereinbaren!
  • KOMFORT Schutzpaket inkl. Leistungen der ARAG (z.B. 24-Stunden-Anwaltstelefon inkl.)

 

  


 

info_iconNährwertkennzeichnungspflicht ab 13.12.2016- was Online-Händler beachten müssen

Ab dem 13.12.2016 wird die Nährwertkennzeichnung für Online-Händler, die vorverpackte Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, verpflichtend. Beim Verkauf der Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel im Online-Shop müssen alle Pflichtangaben vor Abschluss des Kaufvertrages zur Verfügung stehen, wenn das Produkt nährwertbezogene Angaben enthält.

Wie die Nährwertkennzeichnung im Online-Shop richtig gestaltet wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

    

 


 

info_iconLG Bochum: Haftung bei Urheberrechtsverletzung beim Einbau von Bildern auf Webseite

Onlineshop-Betreiber, die ihre Webseite erstellen oder erneuern lassen wollen, beauftragen dafür häufig einen Webdesigner. In dem vom LG Bochum zu entscheidenden Fall hatte ein Web-Designer Fotos auf die Homepage eines Kunden eingebaut, wofür dieser abgemahnt wurde, da der Web-Designer keine Nutzungsrechte an den Bildern besaß. Wenn der Webdesigner vor dem Einbau nicht sorgfältig geprüft hat, ob er die erforderlichen Nutzungsrechte für das Bildmaterial hat, haftet er dem Webseitenbetreiber auf Schadensersatz- allerdings nur in begrenztem Umfang. Dies entschied das LG Bochum.

Mehr zu der Entscheidung des LG Bochum erfahren Sie in diesem Beitrag.

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

    

 


 

icon_fragenantwortenAbmahngefahren/ Aktuelles

 

Aktuelles: BGH ändert seine Rechtsprechung zur Beweislastumkehr beim Gebrauchsgüterkauf

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass ein Händler verpflichtet ist, innerhalb der ersten sechs Monate den Mangel an einem Gebrauchtwagen zu beheben oder den Kaufpreis zurückzubezahlen- selbst wenn nicht klar ist, wer den Mangel zu verantworten hat.Von dem Urteil betroffen sind auch Online-Händler, da die Grundsätze des Urteils genauso auf im Internet erworbene Produkte anwendbar sind.

Näheres zu diesem Urteil erfahren Sie in diesem Beitrag.

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Aktuelle Abmahngefahr: Wie lange ist eine erteilte Einwilligung zum Versand von Werbe-E-mails wirksam?

Oft ein Streitthema vor Gericht ist der Versand von Werbe-E-mails. Jedem Online-Händler sollte bewusst sein, dass für den Versand von Werbung normalerweise eine Einwilligung des Kunden notwendig ist (Double-Opt-In-Verfahren). Dabei sollte auch regelmäßig überprüft werden, wie lange diese Einwilligung zurückliegt. Denn eine solche Einwilligung kann auch verfallen wenn diese schon Jahre zurückliegt.Das AG Hamburg hat entschieden, dass dies nicht zutrifft, wenn die Einwilligung über einen längeren Zeitraum (sechs Jahre) seit der Erteilung fortwährend genutzt wurde.

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zu diesem Urteil.

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Übersicht aktueller Abmahngefahren finden Sie hier auf unserer Webseite

 


 

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  • Mobile-optimierten Content einpflegen, denn jeder vierte Kunde auf Amazon besucht die Seite auf dem Smartphone – so können die Weihnachtsgeschenke auch auf dem Weg zur Arbeit gekauft werden (.... weiter lesen...)

Hier geht es zum gesamten Artikel

 

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wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 


 

 

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