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LG Hamburg: Haftung für Links auf urheberrechtswidrige Seiten

Datum 21.12.2016

Wer nicht zumindest nachfragt, ob die Bildrechte vorliegen, nimmt eine Urhebe-rechtsverletzung billigend in Kauf und haftet, wenn er einen Link auf eine Seite mit urheberrechtswidrigen Inhalten setzt und in Gewinnerzielungsabsicht handelt.

Dieser Beschluss des LG Hamburg (Beschluss v. 18.11.2016, Az: 310 O 402/16) wird derzeit kontrovers diskutiert. Bisher galt im Grundsatz, dass ein Link keine Urheberrechte verletzen kann.

Der zugrunde liegende Sachverhalt

Ein Fotograf  >> zum Artikel

LG Bochum: Beauftragter Web-Designer haftet für Urheberrechtsverletzungen beim Einbau von Bildern auf Homepage

Datum 14.11.2016

Onlineshop-Betreiber, die ihre Webseite erstellen oder erneuern lassen wollen, beauftragen dafür häufig einen Webdesigner. Wenn der Webdesigner die Bilder ohne Nennung des Urhebers auf der Webseite einbindet, muss er dem Kunden Schadensersatz bezahlen, falls der Kunde abgemahnt wird.
Das ist nicht außergewöhnlich- interessant ist allerdings, dass der Webdesigner dabei nur in Grenzen haftet, wie das LG Bochum (Urt.v.16.08.2016, Az.: 9 S 17/16) kürzlich entschieden hat.

 

Der Fall

In dem von dem Landgericht zu entscheidenden Fall hat eine Kanzlei einen Webdesigner mit der Erstellung einer neuen Kanzleihomepage beauftragt. Vereinbart wurde in dem Vertrag auch die „Nutzungsgebühr  >> zum Artikel

Keine Haftung für das Setzen von Links auf urheberrechtlich geschützte Werke?

Datum 18.04.2016

Verlinkungen sind im Internet Gang und Gäbe und gehören zum Standard einer jeden Webseite. Probleme können jedoch auftreten, wenn auf Inhalte verwiesen wird, die im Web zwar frei zugänglich sind, aber Rechte anderer verletzen. Dann kommt die Frage auf, ob auch derjenige haftbar gemacht werden kann, der den Link gesetzt hat. Eine europaweit einheitliche gesetzliche Regelung gibt es zu dem Thema bislang nicht. Aktuell hat jedoch der Europäische Gerichtshof die Möglichkeit, dahingehend rechtliche Klarheit zu schaffen.

Dem EuGH wurden von einem niederländischen Gericht entsprechende Fragen zur Entscheidung vorgelegt. Diese betreffen den Fall eines niederländischen Medienunternehmens, das im Rahmen einer Anzeige auf einer von ihr betriebenen Webseite  >> zum Artikel

LG Potsdam und OLG München: Lizenzkette muss bei der Bildnutzung im Internet überprüft werden

Datum 06.07.2015

Wer Bilder auf seiner Webseite einbinden möchte, braucht dafür die Erlaubnis des Urhebers. Das dürfte mittlerweile bekannt sein. Wer die Gestaltung der Webseite einem Dritten, z.B. einer Werbeagentur überlässt, darf sich aber nicht darauf verlassen, dass dieser diesen Grundsatz ebenfalls einhält. Vielmehr muss in diesen Fällen die Lizenzkette überprüft werden, wenn kostenpflichtige Abmahnungen vermieden werden sollen.

Aktuell haben zwei Gerichte die Sorgfaltspflichten festgelegt, die Webseiten-Betreiber im Zusammenhang mit der Nutzung von urheberrechtlich relevantem Bildmaterial einhalten müssen. Das Landgericht (LG) Potsdam hat mit Urteil vom 26.11.2014  >> zum Artikel

Aktuelle BGH-Entscheidung: Vorsicht bei der Erstellung von Produktbildern

Datum 16.06.2015

Produktbilder gehören zum Standard eines Onlineshops. Sie abmahnsicher zu verwenden ist aber umso schwieriger. Wer fremde Bilder nutzt, läuft Gefahr, vom Urheber abgemahnt zu werden, weil er die Nutzung nicht erlaubt hat. Wer eigene Bilder erstellt, muss zum einen aufpassen, dass darauf der gesamte Lieferumfang zu sehen ist oder muss entsprechend klarstellende Hinweise angeben (siehe Beitrag zum LG Arnsberg). Zum anderen kann ihm aber auch der Hintergrund des Fotos zum Verhängnis werden, wie kürzlich der BGH entschieden hat.

Der Fall, über den der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 17.11.2014 (AZ I ZR 177/13) entschieden hat, betraf einen Möbelhändler. Dieser erstellte Produktfotos, indem er die Artikel fotografieren ließ, die sich in seinen  >> zum Artikel

Shop-Betreiber, die unberechtigt Bilder genutzt haben, müssen diese vollständig löschen (lassen)

Datum 21.04.2015

Händler, die wegen unberechtigter Nutzung von Bildmaterial urheberrechtlich abgemahnt wurden, müssen dafür sorgen, dass die betreffenden Bilder tatsächlich nicht mehr im Internet verfügbar sind. Andernfalls riskieren sie, vom Rechteinhaber erneut auf Unterlassen, Schadenersatz und sogar auf Zahlung der Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden. Was die Abgemahnten in diesem Zusammenhang zu tun haben, wurde aktuell von Gerichten konkretisiert.

BGH: eBay-Händler müssen auf Plattformbetreiber einwirken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit dem Fall eines  >> zum Artikel

 
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