Abmahnungen im Online-Handel: Was Händler unbedingt wissen sollten

 

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Liebe Leserinnen und Leser,

vor allem im deutschen Online-Handel gehören Abmahnungen weiterhin zum täglichen Geschäft der Shop-Betreiber und gelten immer noch als das größte Hindernis für ein erfolgreiches Verkaufen im Internet. Im vergangenen Jahr erhielt fast jeder vierte Onlinehändler eine Abmahnung von einem Wettbewerber oder Verein, weil er gegen rechtliche Vorschriften im Online-Handel verstoßen hat.

Ein Anlass für uns, Sie über Hintergründe und Wissenswertes zu diesem Thema zu informieren.

Erfahren Sie in unserem ersten Beitrag u.a. was eine Abmahnung eigentlich genau ist, wie Sie am besten reagieren, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wie Sie sich vor Abmahnungen schützen können und welche Rechtsverstöße in Online-Shops besonders häufig abgemahnt werden.

Aktuell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine für das Werbemarketing wichtige Entscheidung getroffen und klargestellt, dass eine Einwilligungserklärung zum Versand von Werbe-E-Mails transparent und hinreichend konkret gefasst sein muss. Eine allgemeine Einwilligung, die auf Sponsoren verweist, ist unzureichend, wenn nicht erkennbar ist, für welche Produkte und Dienstleistungen die Sponsoren werben.

Mehr zu diesem Urteil erfahren Sie in unserem zweiten Beitrag.

Ihr Markus Kluge

 

Die wichtigsten Themen im Überblick:

  • Alles rund um das Thema Abmahnung

  • Aktuelle Urteile
    • BGH: Einwilligung zu Werbe-E-Mails darf nicht unbestimmt sein
    • AG München: Zeitpunkt des Ausschlusses des Widerrufsrechts
  • Aktuelles
    • Elektrogesetz- Konkretisierung der Rücknahmepflicht und hohe Bußgelder ab 01.06.2017

 

  


 

info_iconAlles rund um das Thema Abmahnung

Abmahnungen wegen tatsächlicher oder auch nur angeblich behaupteter Rechtsverstöße gehören leider zum Alltag im Onlinehandel.
Was eigentlich eine Abmahnung genau ist, was die häufigsten Abmahngründe sind und wie Sie sich vor Abmahnungen schützen können, erfahren Sie in unserem ersten Beitrag.

Wir informieren Sie über die Hintergründe und haben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Abmahnung.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

 

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icon_fragenantwortenAktuelle Urteile

 

BGH: Einwilligung zu Werbe-E-Mails darf nicht unbestimmt sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Unzulässigkeit von Werbe-E-Mails an eine geschäftliche E-Mail-Adresse befasst und entschieden, dass eine Einwilligung unwirksam ist, wenn sie zu unbestimmt formuliert ist.

Die Entscheidung des BGH zeigt, dass an die Zusendung von Werbe-E-Mails hohe rechtliche Anforderungen gestellt werden. Wer keine wasserdichte Einwilligung des Empfängers nachweisen kann, riskiert teure Abmahnungen.

Näheres zu dem BGH-Urteil erfahren Sie hier.

 

 

AG München: Zeitpunkt des Ausschlusses des Widerrufsrechts

Die Frage, zu welchem Zeitpunkt das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, wenn ein Produkt nach individuellen Kundenwünschen angefertigt wurde, hatte das Amtsgericht München zu entscheiden. Dieses ist bei individualisiert angefertigter Ware erst dann ausgeschlossen, wenn der Unternehmer tatsächlich mit der Herstellung der auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Ware begonnen hat, entschied das Gericht.

Die ausführliche Begründung des Urteils finden Sie hier.

 

 

Übersicht aktueller Abmahngefahren finden Sie hier auf unserer Webseite.

 

 


 

icon_fragenantwortenAktuelles

Elektrogesetz - Konkretisierung der Rücknahmepflicht für Onlinehändler und hohe Bußgelder ab 01.06.2017

Bereits seit dem 25.07.2016 müssen Online-Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen, wenn sie ein neues Gerät verkaufen. Jetzt hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflicht konkretisiert und den Bußgeldtatbestand des Elektrogesetzes (ElektroG) erweitert. Die Regelung tritt am 01.06.2017 in Kraft.

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

 

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Übersicht aktueller Abmahngefahren finden Sie hier auf unserer Webseite

 

  


   

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Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:

1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken 
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!

 

Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 


 

 

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