DS-GVO: Die wichtigsten Fachbegriffe

 

markus

Liebe Leserinnen und Leser,

mit dem Jahr 2017 geht ein ereignisreiches Jahr für den Onlinehandel zu Ende. Die wichtigsten rechtlichen Änderungen für Online-Händler haben wir in unserem Jahresrückblick zusammengefasst.

Auch 2018 steht wieder eine wichtige Änderung für Shop-Betreiber an: die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) tritt am 25.05.2018 in Kraft. Auf Online-Händler kommen mit der DS-GVO zahlreiche Änderungen zu. Hier nehmen wir den Händlern die Angst vor diesem schwierigen Thema und stellen in unserer Serie zur DS-GVO in Beiträgen zu allen relevanten Bereichen verständlich dar, welche Schritte Sie bereits jetzt zur Vorbereitung unternehmen können. Dazu gehört auch, Sie über alle erklärungsbedürftigen Fachbegriffe, die die Verordnung enthält, zu informieren.

In diesem Newsletter erklären wir in unserem Glossar zur DS-GVO die wichtigsten Begriffe, auf die Online-Händler vorab einen genaueren Blick werfen sollten, um sich mit dem neuen Fachvokabular der DS-GVO vertraut zu machen.

Interessante Rechtsprechung haben wir auch wieder für Sie. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals mit den Käuferschutzregelungen von PayPal befasst und entschieden, dass Händler die Rückerstattung durch PayPal wieder vom Käufer zurückverlangen können.

Näheres zu dem BGH-Urteil erfahren Sie hier.

Ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr 2018 und dass Sie Ihre beruflichen und privaten Ziele erreichen werden.

Ihr Markus Kluge

 

Themenüberblick:

  • Glossar zur DS-GVO
  • Urteile:
    • BGH: Händler können PayPal Käuferschutz umgehen
    • OLG Brandenburg: Widerrufsrecht bei Luftbildaufnahmen
  • Aktuelles: EU beschließt Lockerung von Geoblocking-Verbot
  • Protected Shops bietet "idealo Direktkauf" Onlinehändlern rechtssichere AGB, Widerrufsbelehrung & Co.

 

  


 

info_iconGlossar zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Am 25.05.2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft und auf Online-Händler kommen zahlreiche Änderungen zu. Die relevanten, erklärungsbedürftigen Fachbegriffe der DS-GVO haben wir in unserem neuen Glossar für Sie zusammengefasst.

In unserem Glossar können Sie sich bereits jetzt über die Begriffe informieren, die Sie bis zum Stichtag kennen sollten.

 

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icon_fragenantwortenAktuelle Urteile

 

BGH: Händler können PayPal-Käuferschutz umgehen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals mit den Käuferschutzregelungen von PayPal befasst und entschieden, dass Händler den Kaufpreis vom Käufer erneut verlangen können, wenn PayPal das gezahlte Geld im Rahmen des Käuferschutzprogrammes zurückgebucht hat.

Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.

 

 

OLG Brandenburg: Widerrufsrecht bei Luftbildaufnahmen

Bei einem Verbrauchervertrag über Luftbildaufnahmen, die zunächst ohne Auftragserteilung gefertigt wurden, besteht ein Widerrufsrecht. Dies gilt auch, wenn das Bild selbst später nach den Wünschen des Verbrauchers angefertigt wird. Dies hat das kürzlich das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden (Urteil vom 14.11.2017).

Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.

  

 

Übersicht aktueller Urteile finden Sie hier auf unserer Webseite.

 

 


 

icon_fragenantwortenAktuelles

Online-Shopping ohne Grenzen: EU lockert Geoblocking-Verbot

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich auf eine zumindest teilweise Abschaffung des ungerechtfertigten Geoblockings geeinigt. Online-Shopper können künftig innerhalb der EU Produkte auf die gleiche Weise erwerben, wie in ihrem Heimatland.

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Protected Shops bietet "idealo Direktkauf" Onlinehändlern rechtssichere AGB, Widerrufsbelehrung & Co.!

Gegen Jahresende ist auch immer Zeit über neue Vertriebsmöglichkeiten für das neue Jahr nachzudenken. Eventuell eine neue Vertriebsplattform für Sie könnte "idealo Direktkauf" unseres Partners idealo sein. Das passende Schutzpaket für den Handel auf "idealo Direktkauf" bieten wir ebenfalls an. 

Mehr darüber erfahren Sie hier

 

 


   

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  • und weitere Leistungen

 

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Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:

1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken 
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!

 

Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 


 

 

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