Bislang kommt es in der EU – trotz Binnenmarkt – sehr häufig vor, dass online bestellte Waren oder Inhalte (Songs, Filme) nicht über Landesgrenzen hinweg verkauft oder ausgeliefert werden (Geoblocking). Onlinehändler können Kunden die Bezahlung mit einer ausländischen Kreditkarte verweigern. Jetzt müssen Online-Händler sich darauf einstellen, dass sie bald europaweit ohne standortbezogene Hindernisse verkaufen oder ihre Dienstleistungen anbieten müssen.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich auf eine zumindest teilweise Abschaffung des ungerechtfertigten Geoblockings geeinigt.

Kaufen im gesamten Binnenmarkt möglich

Im Zuge der Digitalisierung des Binnenmarkts können Online-Shopper künftig selbst wählen, bei welchem Online-Shop mit Sitz in einem europäischen Mitgliedsstaat sie einkaufen möchten, ohne gesperrt oder umgeleitet zu werden. Händler können Verbraucher außerdem nicht mehr dazu zwingen, mit einer im entsprechenden Land ausgestellten EC- oder Kreditkarte zu bezahlen. Der grenzüberschreitende Verkauf soll für die Händler hauptsächlich größere Rechtssicherheit bringen.

Auch die Nutzung von Abonnements von Streamingdiensten wie z.B. Netflix wird im Ausland möglich sein.

Neue Regelungen nach Lockerung Geoblocking

Zwar müssen Onlinehändler auch zukünftig nicht selbst von sich aus in jedes europäische Land liefern. Allerdings müssen sie es Verbrauchern in EU- Mitgliedsländern ermöglichen, die Ware abholen zu lassen oder sich die Lieferung auf eigene Faust zu organisieren.

Dienstleistungen, ob elektronisch bereitgestellt oder vor Ort erbracht (z.B. Freizeitparks) müssen zukünftig generell Verbrauchern aus allen EU-Mitgliedsländern zu gleichen Konditionen erbracht werden.

Das Hosting einer Website kann ebenfalls von Käufern aus einem anderen Land ohne Mehrkosten erworben werden.

Fazit

Onlinehändler müssen künftig allen Kunden in Europa einen uneingeschränkten Zugang zu ihrem Shop gewähren. Die neuen Vorschriften zum Geoblocking treten neun Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Online-Händler haben also noch Zeit, die notwendigen Anpassungen in ihrem Shop vorzunehmen.

Wir informieren rechtzeitig über alle für Online-Händler vorzunehmenden Änderungen.