Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Datenschützer dürfen Facebook-Fanseiten abschalten lassen
Im Streit um die Verantwortlichkeit für den Datenschutz bei Fanseiten, die auf Facebook betrieben werden, hat sich das Bundesverwaltungsgericht der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes angeschlossen. Der EuGH traf im Juni 2018 die Entscheidung, dass im Falle von Facebook-Fanseiten EU-weit sowohl Facebook Irland, als auch die Betreiber der jeweiligen Seiten für die Datenverarbeitung verantwortlich sind.