Neue Abmahnquelle Datenschutz

markus

Liebe Leserinnen und Leser,

nicht erst seit der Entscheidung des EuGH über das sogenannte „Safe Harbor“-Abkommen und der darauf folgenden Diskussion über ein Nachfolgeabkommen gewinnt der Datenschutz immer mehr an Bedeutung. Auch neue Urteile und gesetzliche Änderungen sorgen dafür, dass Online-Händler dringend ihre Webseiten und ihren Geschäftsbetrieb auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben hin überprüfen sollten.

Aus dem Rheinland kommen zwei aktuelle Entscheidungen, die zusammen mit einer erst kürzlich in Kraft getretenen Gesetzesänderung zu einer erhöhten Abmahngefahr führen. Das LG Köln erachtet eine Datenschutzerklärung auf Webseiten für verpflichtend, obwohl das Gesetz auch alternative Möglichkeiten grundsätzlich zulässt. Das LG Düsseldorf erklärt den Facebook Button „Gefällt mir“ für datenschutzrechtswidrig und verbietet die Nutzung des weitverbreiteten Plugins.

Durch eine Gesetzesänderung vom 24.02.2016 sind nunmehr auch Verbände – wie die Verbraucherschutzverbände der Länder oder deren Dachverband, der vzbv – berechtigt, Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu ahnden. Ein falscher Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen kann künftig also Abmahnungen zur Folge haben.

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Ihr Markus Kluge

 

Die heutigen Themen im Überblick:

  • Aktuelles
  • LG Düsseldorf: „Gefällt mir“ Button von Facebook verletzt deutsches Datenschutzrecht
  • Neue Abmahngefahr: Verbraucherschutzverbände dürfen Datenschutzverstöße abmahnen
  • LG Köln: Datenschutzerklärung im Webshop ist Pflicht
  • 2 Fragen an Protected Shops
  • Informationen zum Thema Markenschutz / Markenanmeldung

 


 

icon03Aktuelles 

Um Online-Händlern aus den verschiedensten Branchen das Leben zu erleichtern, erweitert die Protected Shops GmbH kontinuierlich ihr Angebot. Nicht nur der Verkauf von beweglichen Sachen – z.B. Kleidung, Möbel, Datenträger und Lebensmittel - über das Internet kann mit unseren anwaltlich geprüften Rechtstexten abgesichert werden, sondern seit einiger Zeit außerdem der Vertrieb von „digitalen Inhalten“, also Streams, Downloads, E-Books usw.

Ab sofort können nun ebenfalls AGB und Co. für den Online-Handel mit Standardsoftware über unsere Schutzpakete erstellt werden. Selbstverständlich gilt auch für diese Rechtstexte unsere Haftungsübernahmegarantie.


Alle Schutzpakete im Überblick finden Sie hier!

 


 

 info_icon LG Düsseldorf: „Gefällt mir“ Button von Facebook verletzt deutsches Datenschutzrecht

Man findet sie auf vielen Webseiten gemeinsam – der dunkelblaue "Gefällt mir" Button von Facebook, das rote "+" von Google+ und der hellblaue „Twittern“-Button. Einem neuen Urteil des LG Düsseldorf zufolge stehen diesen Einbindungen auf Websites jedoch schwerwiegende Datenschutzbedenken entgegen. Was das Gericht urteilte, welche Auswirkungen dies auf die Einbindung von Social Media Plugins hat und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.


Ausführliche Informationen finden Sie hier!

    


 

info_icon Neue Abmahngefahr: Verbraucherschutzverbände dürfen Datenschutzverstöße abmahnen

Seit dem 24.02.2016 sind gesetzliche Änderungen in Kraft, die es z.B. den Verbraucherschutzverbänden erlauben, gegen Datenschutzverstöße vorzugehen. Shop-Betreiber sollten nicht nur ihre Datenschutzerklärung überprüfen, sondern auch die Datenverarbeitung im täglichen Geschäftsbetrieb.

 

Hier geht es zum Beitrag!

   


 

info_icon LG Köln: Datenschutzerklärung im Webshop ist Pflicht

Nach Ansicht des LG Köln müssen Website-Betreiber zwingend eine Datenschutzerklärung bereithalten. Und das, obwohl das Gesetz eine derartige Pflicht eigentlich nicht vorsieht. Die Entscheidung aus Köln könnte weitreichende Folgen haben.

 

Mehr dazu erfahren Sie hier!

   


 

icon_fragenantworten 2 Fragen an Protected Shops

In der Rubrik "2 Fragen an Protected Shops" haben Sie die Möglichkeit, uns Fragen zu stellen, die wir Ihnen nicht nur im nächsten Newsletter, sondern auch in unseren FAQ beantworten. Mit den folgenden 2 Fragen haben wir uns aktuell befasst:

1) Stellt die Verweigerung der Annahme der übersandten Ware seitens des Verbrauchers einen wirksamen Widerruf dar?

Nein. Mit Urteil vom 04.11.2015 hat das Amtsgericht Diegburg (AZ: 20 C 218/15 (21)) entschieden, dass ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag nicht dadurch widerrufen kann, dass er die Annahme der gelieferten Ware gegenüber dem Transportunternehmer verweigert.

Gibt er gegenüber dem Verkäufer nicht innerhalb der vereinbarten Widerrufsfrist zusätzlich eine eindeutige Widerrufserklärung ab, bleibt der Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten (vor allem der Zahlungspflicht seitens des Käufers) bestehen.

Weitere FAQ finden Sie hier.

 

2) Beginnt die Widerrufsfrist auch dann zu laufen, wenn der Verbraucher die Annahme der Ware verweigert?

Ja. Der für den Beginn der Widerrufsfrist in den meisten Fällen des Online-Warenhandels entscheidende „Erhalt der Ware“ seitens des Verbrauchers liegt auch dann vor, wenn dieser die Annahme der an ihn übersendeten Pakete verweigert und stattdessen den Versanddienstleister auffordert, diese an den Händler zurückzusenden.

Durch die Annahmeverweigerung und die Aufforderung, die Pakete zurückzuschicken, übt der Besteller seine Sachherrschaft über die Waren aus. Dafür ist es nicht erforderlich, dass er die Artikel berührt, sie in den Händen hält oder in einen abgesicherten Bereich, wie etwa die eigene Wohnung verbringt, so das AG Diegburg in seinem Urteil vom 04.11.2015 (AZ: 20 C 218/15(21)). Es ist ausreichend, dass der Verbraucher darüber verfügt, was er beispielsweise durch die Entscheidung tut, das betreffende Paket zu behalten oder nicht.

Weitere FAQ finden Sie hier!

 

 


 

 info_icon Informationen zum Thema "Markenschutz und Markenanmeldung"

Markenschutz für Shopbetreiber

Herzlichen Glückwunsch. Sie betreiben einen tollen Webshop!
Sicherlich haben Sie sich schon darum gekümmert, dass alles rechtskonform ist: AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutz etc. pp..

Doch haben Sie sich auch darum gekümmert, dass der Name Ihres Online-Shops geschützt ist?
Eine schöne Domain haben Sie. Das ist gut.
Aber Sie sollten unbedingt prüfen lassen, ob der Name Ihres Geschäfts – oder auch Ihres Produkts – zum einen nicht schon von einem Dritten geschützt ist. Und zum anderen, ob der Name nicht als Marke geschützt werden kann.

Verletzen Sie gar Markenrechte Dritter, so kann das sehr schnell sehr teuer und vielleicht sogar für die weitere Existenz Ihres Shops bedrohlich werden. Es steht dann nicht nur die Änderung des Namens ins Haus, die nicht selten auch die Änderung von Geschäftspapieren etc. mit sich bringt. Sondern der Markeninhaber kann Schadenersatzansprüche bis hin zur Herausgabe des Gewinns geltend machen, den man unter Verwendung des verletzenden Namens gemacht hat.

In diesem Beitrag finden Sie wichtige Informationen zum Thema Markenschutz und Markenanmeldung. Hier geht es zum Beitrag!
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei und unverbindlich Fragen zum Markenschutz an Rechtsanwälte unserer Partnerkanzlei zu stellen.

 


 

AGB PROTECTOR FÜR SHOPWARE 5

Plugin installiert und AGB im Shop nicht aktualisiert?

AGB Protector schützt vor Abmahnungen!

Jetzt durchführen: Kostenloser Plugin-Check mit AGB Protector!

 

Schauen Sie sich im Video die Anwendungsbeispiele an:

agb_protector_demo

AGB Protector Premium ist das Leistungspaket, wenn man Kunde bei Protected Shops ist.
Video finden Sie hier.

 Weitere Informationen sind unter www.agb-protector.de zu finden.

 

 


 

Mit uns sind Sie stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.


Ihre Protected Shops GmbH

 
 
 

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