Darstellung von Produktfotos- worauf Online-Händler achten sollten

markus

Liebe Leserinnen und Leser,

hochwertige und aussagekräftige Produktbilder sind das Aushängeschild eines Online-Shops. Sie sollen potenzielle Kunden zum Kauf animieren und den Umsatz steigern.

Wer Abmahnungen wegen - rechtswidrig - verwendeter Produktbilder vermeiden will, muss einige rechtliche Vorgaben beachten. Das betrifft nicht nur die Frage, ob die Fotos überhaupt genutzt werden dürfen, sondern auch, was darauf zu sehen ist.

Wie Sie Produktbilder in Ihrem Onlineshop verwenden und dabei kein Abmahnrisiko eingehen, erfahren Sie in unserem ersten Beitrag.

Auch die Werbung mit einer Garantie ist für Online-Händler äußerst attraktiv, aber  nicht unproblematisch. Es sind rechtlich hohe Anforderungen zu beachten, was die Information von Verbrauchern betrifft.

In unserem zweiten Beitrag informieren wir Sie, was bei der Werbung mit einer Garantie zu beachten ist.

 Ihr Markus Kluge

 

 

Die wichtigsten Themen im Überblick:

  • Recht am Bild: Hinweise zur Verwendung von Produktbildern im Onlineshop
  • Werbung mit einer Garantie: Was Online-Händler beachten müssen
  • Aktuelles: Hinweis auf OS-Streitbeilegungsplattform auch für eBay-Verkäufer Pflicht
  • Abmahngefahr: Streichpreise
  • KOMFORT Schutzpaket inkl. Leistungen der ARAG (z.B. 24-Stunden-Anwaltstelefon inkl.)

 

  


 

info_iconRecht am Bild: Hinweise zur Verwendung von Produktbildern im Onlineshop

Jeder, der online Waren verkaufen möchte, kommt an qualitativ hochwertigen Produktbildern nicht vorbei. Da der Kunde die Ware im Onlineshop nicht sehen kann, ist ein gutes Produktbild oft maßgeblich für die Kaufentscheidung. Für viele Onlineshop-Betreiber stellt sich die Frage nach der Rechtslage bei der Verwendung von Produktabbildungen.
Um keine Abmahnung zu riskieren, gilt es Urheberrechte und Markenrechte zu beachten.

Wie Sie Produktbilder in Ihrem Onlineshop verwenden und dabei kein Abmahnrisiko eingehen, erfahren Sie hier:

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

    

 


 

info_iconWerbung mit einer Garantie: Was Online-Händler beachten müssen

Die Werbung mit einer Garantie ist für Online-Händler äußerst attraktiv, aber rechtlich nicht unproblematisch. Es sind rechtlich hohe Anforderungen zu beachten, was die Information von Verbrauchern betrifft. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, handelt wettbewerbswidrig und muss mit Abmahnungen rechnen.

Was Online-Händler bei der Werbung mit einer Garantie zu beachten haben, erfahren Sie hier:

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

    

 


 

icon_fragenantwortenAbmahngefahren/ Aktuelles

 

Aktuelles: Hinweis auf OS-Streitbeilegungsplattform auch für eBay-Verkäufer Pflicht

Aktuell herrscht bei Internethändlern erhebliche Unsicherheit, ob Marktplatzhändler (z.B. bei amazon oder eBay) dazu verpflichtet sind, selbst einen Link auf die OS-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union zu setzen oder ob es ausreicht, wenn nur der Marktplatz-Plattformbetreiber auf die OS-Plattform verlinkt.
Das OLG Dresden (Urteil vom 17.01.2017) hat zunächst –wenig überzeugend- entschieden, dass letzteres ausreiche wohingegen das OLG Koblenz die Meinung vertritt, dass Verkäufer selbst den Link setzen müssen.

Näheres zu diesem Urteil erfahren Sie unter diesem Link:

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Abmahngefahr: Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Derzeit ist das Thema irreführende Streichpreise wieder aktuell. Grund dafür ist, dass Amazon eine Million kanadische Dollar (ca. 712.000 €) Strafe zahlen muss, da auf der Plattform über einen längeren Zeitraum irreführende Streichpreise angezeigt wurden.

Welche Punkte Online-Händler bei der Werbung mit durchgestrichenen Preisen beachten müssen, um keine Sanktionen zu riskieren, erfahren Sie hier:

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Übersicht aktueller Abmahngefahren finden Sie hier auf unserer Webseite

 
  


  

icon03Noch mehr Schutz beim Online-Handel
Nicht nur abgesichert, sondern auch versichert 

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Ihre Vorteile mit unseren Komfort Schutzpaketen:

  • Ihr 24-Stunden-Anwaltstelefon: Ihre Rechtsfragen beantwortet ein auf das Rechtsgebiet spezialisierter Anwalt sofort per Telefon. (keine Selbstbeteiligung)
  • Über 1.000 Musterschreiben und -verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich, zum Beispiel: GbR-Gesellschaftervertrag, GmbH-Geschäftsführervertrag, Firmenwagenvereinbarung, Abmahnungen, Kündigungen,...
  • Rechtlicher Rückhalt, wenn Firmen-Daten missbraucht werden
  • und weitere Leistungen

 

schutzpaket_upgraden

 

Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:

1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken 
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!

 

Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 


 

 

Mit uns sind Sie stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.


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