Der rechtssichere Online-Shop: Welche Pflichtangaben müssen auf jede kommerzielle Webseite?

 

markus

Liebe Leserinnen und Leser,

kein Online-Shop kann auf eine professionell gestaltete Webseite verzichten. Neben einem interessanten Produktsortiment und einem ansprechenden Design darf die rechtliche Gestaltung der Webseite nicht vernachlässigt werden. Hier lauern für Online-Händler zahlreiche Haftungsrisiken, die nicht selten zu Abmahnungen oder Bußgeldern führen können.

In unserem ersten Beitrag informieren wir Sie, welche Pflichtangaben auf die Webseite eines Online-Shops müssen. Anhand der Check-Liste können Sie Ihre Webseite auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben hin überprüfen.

Zwei aktuelle Entscheidungen haben dazu geführt, dass Händler im Shop-Betrieb Mitwirkungspflichten treffen.

Wenn auf einem Produkt Name und Anschrift des Herstellers fehlen, haftet der Händler, obwohl die Pflicht zur Kennzeichnung grundsätzlich den Hersteller des Produkts trifft. Der BGH erachtet aber eine Mitwirkung des Händlers für verpflichtend, da er ebenfalls dazu beizutragen hat, dass nur sichere Verbraucherprodukte in den Verkehr gebracht werden. Händler müssen daher ihre Produkte regelmäßig auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung hin prüfen.

Erstmals hat ein Gericht einen konkreten Zeitrahmen festgelegt, in dem eine Kontrollpflicht für Händler besteht, die ihre Angebote auf Amazon einstellen. Das OLG Köln hat entscheiden, dass Händler ihre Produkte auf Amazon von Montag bis Freitag täglich überprüfen müssen, ob diese gegen Wettbewerbsrecht verstoßen und hat damit hohe Haftungsmaßstäbe gesetzt.

Mehr dazu erfahren Sie in den ausführlichen Beiträgen zu den Entscheidungen.

Ihr

Markus Kluge

 

Die wichtigsten Themen im Überblick:

 

  • Aktuelles
    • Der rechtssichere Online-Shop: Welche Pflichtangaben müssen auf jede kommerzielle Webseite?
  • Aktuelle Urteile
    • BGH: Händler haften für fehlende Hersteller-Kennzeichnung
    • OLG Köln: Amazon-Händler müssen ihre Angebote Montag-Freitag ein Mal pro Tag überprüfen
  • Partnerankündigung
    • Kostenloses Webinar: "So profitieren Sie von dem starken Mobile-Wachstum"

 

 

  


 

info_iconDer rechtssichere Online-Shop:
Welche Pflichtangaben müssen auf jede kommerzielle Webseite?

Einen rechtssicheren Online-Shop zu betreiben, stellt Online-Händler vor hohe Herausforderungen, da im E-Commerce weitaus höhere Hürden zu bewältigen sind als in Ladengeschäften. Es ist daher für jeden professionellen Online-Shop-Betreiber ein absolutes MUSS, die in diesem Zusammenhang geltenden „Spielregeln" zu beherrschen. Es gibt es eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben und Pflichten, die Online-Händler beachten müssen, wenn sie Verträge mit Verbrauchern schließen.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

    

 


 

icon_fragenantwortenAktuelle Urteile

 

BGH: Händler haften für fehlende Hersteller-Kennzeichnung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Händler dafür haften, wenn Hersteller ihre Produkte fehlerhaft, nämlich ohne Angabe von Namen und postalischer Anschrift des Herstellers kennzeichnen.
Mit Urteil vom 12.01.2017 hat der BGH festgestellt, dass Händler für eine fehlende Kennzeichnung des Herstellers abgemahnt werden kann. Zwar obliegt die Pflicht zur Kennzeichnung zunächst dem Hersteller, doch sieht der BGH eine eigenständige Pflicht des Händlers die von ihm vertriebenen Produkte auch auf die richtige Kennzeichnung hin zu prüfen.

Näheres zu dem BGH-Urteil erfahren Sie hier.

 

 

OLG Köln: Amazon-Händler müssen ihre Angebote Montag-Freitag ein Mal pro Tag überprüfen

Bereits im letzten Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass Amazon Marketplace Händler ihre Angebote regelmäßig auf rechtswidrige Inhalte überprüfen müssen, um nicht für Rechtsverletzungen haften zu müssen. Erstmals hat jetzt ein Gericht einen konkreten Zeitrahmen festgelegt, für den eine Kontrollpflicht für Händler besteht, die ihre Angebote auf Amazon einstellen. 

Die ausführliche Begründung des Urteils finden Sie hier.

 

 

Übersicht aktueller Abmahngefahren finden Sie hier auf unserer Webseite.

 
  

   


  

 

Partnerankündigung

Kostenloses Webinar: "So profitieren Sie von dem starken Mobile-Wachstum"

Nicht nur die großen Player, wie Zalando haben bereits einen Mobile-Anteil von über 50 Prozent. Doch Online-Händler tun sich nach wie vor schwer damit, auf dieses geänderte Konsumentenverhalten angemessen zu reagieren.

Ein kostenloses, gemeinsam von shopanbieter.de und idealo durchgeführtes, Webinar am 18. Mai zeigt auf, in welche Richtung sich der Onlinehandel generell bewegt und warum idealo Direktkauf ein wertvoller Begleiter auf diesem Weg sein kann.

 

Wann?
Donnerstag, den 18. Mai 2017, 11:00 – 11:30 Uhr


Zielgruppe: 

Shop-Betreiber, E-Commerce Manager, Marketingleiter und sonstige Entscheider


Kosten:
Keine


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(Bildquelle: Bigstock, Oliver le Moal)

 

 


  

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1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken 
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!

 

Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 


 

 

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