Rechtliche Schwierigkeiten bei der Nutzung von Bildern im Internet

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Liebe Leserinnen und Leser,

vor allem aber, liebe Händlerinnen und Händler, die Sie Ihre Waren auf dem Marketplace von Amazon verkaufen. Waren es in der Vergangenheit immer Sie, die für Rechtsverstöße des Plattformbetreibers den Kopf hinhalten mussten, nimmt aktuell ein Gericht den Online-Riesen für einen Rechtsverstoß durch einen seiner Marketplace-Händler in die Haftung. Es ging um die Verwendung von Produktfotos für Parfumprodukte. Den Fall und die Entscheidung können Sie in unserem heutigen Beitrag nachlesen.

Weitere gute Nachrichten kommen derzeit aus Luxemburg. Der Generalanwalt des EuGH hat in seinen Schlussanträgen zu einem Fall aus den Niederlanden erklärt, dass Website-Betreiber nicht für das Setzen von Links auf andere Internetseiten, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht wurden, haftbar gemacht werden sollten. Seiner Ansicht nach fehlt es am Merkmal der „öffentlichen Wiedergabe“. Um was es geht erfahren Sie in unserem zweiten Beitrag.

Ihr Markus Kluge

 

 

Alle Themen im Überblick:

  • Aktuelles
  • Verkehrte Welt: LG Berlin macht Amazon für Rechtsverletzungen seiner Marketplace-Händler verantwortlich
  • Keine Haftung für das Setzen von Links auf urheberrechtlich geschützte Werke?
  • 2 Fragen an Protected Shops
  • Markenschutz für Shopbetreiber

 

 


 

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Noch mehr Schutz beim Online-Handel - mit Protected Shops nicht nur abgesichert, sondern auch versichert

 

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Die Protected Shops GmbH erweitert ihr Angebot. Shop-Betreiber haben künftig nicht nur die Möglichkeit, sich die im Online-Handel erforderlichen Rechtstexte wie AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Co. abmahnsicher erstellen zu lassen. Mit unseren Komfort Schutzpaketen bieten wir aktuell auch eine Rechtsschutzversicherung über unseren Partner ARAG an.

Sie haben Fragen zu internetspezifischen Themen? Rufen Sie einfach einen auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt an! Sie haben eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten? Die ARAG übernimmt die Kosten für die diesbezügliche Beauftragung eines Anwalts. Sie benötigen eine Vorlage für ein von Ihnen geplanten Vertrag? Kein Problem! Sie erhalten Zugang zu rund 1.000 rechtlich geprüften Musterschreiben und –verträgen.

Interessiert? Hier erfahren Sie mehr: Alle Komfort Schutzpakete im Überblick finden Sie hier!

 

 


 

 info_icon Verkehrte Welt: LG Berlin macht Amazon für Rechtsverletzungen seiner Marketplace-Händler verantwortlich

In einem aktuellen Urteil hat das LG Berlin Amazon für das Fehlverhalten eines Marketplace-Händlers in die Verantwortung genommen. Der Plattformbetreiber haftet dafür, dass auf seiner Webseite Produktbilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers zugänglich gemacht wurden. Macht die Entscheidung Schule, wird der Online-Riese eine grundlegende Geschäftspraktik überdenken müssen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier!

    

 


 

info_icon Keine Haftung für das Setzen von Links auf urheberrechtlich geschützte Werke?

Verlinkungen sind im Internet Gang und Gäbe und gehören zum Standard einer jeden Webseite. Probleme können jedoch auftreten, wenn auf Inhalte verwiesen wird, die im Web zwar frei zugänglich sind, aber Rechte anderer verletzen. Dann kommt die Frage auf, ob auch derjenige haftbar gemacht werden kann, der den Link gesetzt hat. Eine europaweit einheitliche gesetzliche Regelung gibt es zu dem Thema bislang nicht. Aktuell hat jedoch der Europäische Gerichtshof die Möglichkeit, dahingehend rechtliche Klarheit zu schaffen.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen!

    

 


 

 

icon_fragenantworten 2 Fragen an Protected Shops

In der Rubrik "2 Fragen an Protected Shops" haben Sie die Möglichkeit, uns Fragen zu stellen, die wir Ihnen nicht nur im nächsten Newsletter, sondern auch in unseren FAQ beantworten. Mit den folgenden 2 Fragen haben wir uns aktuell befasst:

1) Welche Rechtstexte bekomme ich von Ihnen?

Wir erstellen alle für die jeweilige Plattform erforderlichen Rechtstexte:  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular, Datenschutzerklärung, Impressum sowie gegebenfalls Information zur Batterieentsorgung und Zahlarten und Versandkosteninformationen.

Weitere FAQ finden Sie hier!

 

2) Wann erhalte ich meine Rechtstexte?

Nachdem Sie das für Sie passende Schutzpaket bestellt haben, erhalten Sie Zugang zu unserem sog. Rechtstextkonfigurator. Dabei handelt es sich um einen umfangreichen, jedoch leicht verständlichen Fragebogen, über den wir all jene Angaben zur Ihrem Geschäftsmodell ermitteln, die zur Erstellung der auf Ihren Webshop individuell zugeschnittenen Rechtstexte erforderlich sind. Sobald Sie alle Fragen beantwortet haben, können Sie die Dokumente in Ihrem Kundenkonto bei uns herunterladen und in Ihren eigenen Online-Shop oder Ihre Marktplatzpräsenz auf ebay, Amazon und Co. einbinden.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier!

 

 


 

 info_icon Markenschutz für Shopbetreiber

Kostenfrei und unverbindlich Fragen zum Markenschutz an Rechtsanwälte unserer Partnerkanzlei stellen

Herzlichen Glückwunsch. Sie betreiben einen tollen Webshop! 

beispielurkunde-deSicherlich haben Sie sich schon darum gekümmert, dass alles rechtskonform ist: AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutz etc. pp..

Doch haben Sie sich auch darum gekümmert, dass der Name Ihres Online-Shops geschützt ist?
Eine schöne Domain haben Sie. Das ist gut.
Aber Sie sollten unbedingt prüfen lassen, ob der Name Ihres Geschäfts – oder auch Ihres Produkts – zum einen nicht schon von einem Dritten geschützt ist. Und zum anderen, ob der Name nicht als Marke geschützt werden kann.

Verletzen Sie gar Markenrechte Dritter, so kann das sehr schnell sehr teuer und vielleicht sogar für die weitere Existenz Ihres Shops bedrohlich werden. Es steht dann nicht nur die Änderung des Namens ins Haus, die nicht selten auch die Änderung von Geschäftspapieren etc. mit sich bringt. Sondern der Markeninhaber kann Schadenersatzansprüche bis hin zur Herausgabe des Gewinns geltend machen, den man unter Verwendung des verletzenden Namens gemacht hat.

In diesem Beitrag finden Sie wichtige Informationen zum Thema Markenschutz und Markenanmeldung. Hier geht es zum Beitrag!


Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei und unverbindlich Fragen zum Markenschutz an Rechtsanwälte unserer Partnerkanzlei zu stellen.

 


 

AGB PROTECTOR FÜR SHOPWARE 5

Plugin installiert und AGB im Shop nicht aktualisiert?

AGB Protector schützt vor Abmahnungen!

Jetzt durchführen: Kostenloser Plugin-Check mit AGB Protector!

 

Schauen Sie sich im Video die Anwendungsbeispiele an:

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AGB Protector Premium ist das Leistungspaket, wenn man Kunde bei Protected Shops ist.
Video finden Sie hier.

 Weitere Informationen sind unter www.agb-protector.de zu finden.

 

 


 

Mit uns sind Sie stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.


Ihre Protected Shops GmbH

 
 
 

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