Checkliste: Abmahnsicherer Online-Shop

 

markus

Liebe Leserinnen und Leser,

Online-Händler haben eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten, um ihren Shop rechtskonform zu führen. Neue gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung, die sich ständig ändert, zwingen Shop-Betreiber dazu sich immer über neue rechtliche Entwicklungen zu informieren, um ihrem Shop auf dem aktuellen Stand zu halten. Immer wichtiger wird auch das Datenschutzrecht für Shop-Betreiber. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die am 25.Mai 2018 in Kraft tritt, bringt zahlreiche neue Vorgaben mit sich, die rechtzeitig bis zum Stichtag umgesetzt werden müssen, sonst drohen hohe Bußgelder.

In unserer Check-Liste haben wir eine Übersicht der wichtigsten rechtlichen Themen erstellt, die von jedem Online-Händler beachtet werden sollten.

Außerdem haben wir wieder interessante Urteile für Sie. Ein eBay-Verkäufer bestand auf Löschung einer ungerechtfertigten, negativen Bewertung. Ob er die Löschung erfolgreich durchsetzen konnte, hatte kürzlich das Amtsgericht München zu entscheiden.

Immer wieder führen Verlängerungen von zeitlich beschränkten Rabattaktionen zu Abmahnungen. Zu beachten ist, dass die Verlängerung nicht irreführend und damit wettbewerbswidrig sein darf. Ob die Verlängerung einer befristeten Rabattaktion zulässig ist, hatte das Landgericht  Dortmund zu entscheiden.

Mehr dazu erfahren Sie in den Beiträgen zu den Entscheidungen.

Ihr Markus Kluge

 

Themenüberblick:

  • Check-Liste: Abmahnsicherer Online-Shop
  • Urteile:
    • AG München: Anfechtungserklärung muss nicht als solche bezeichnet sein, um wirksam zu sein
    • LG Dortmund: Unbegründete Verlängerung einer Rabattaktion ist unzulässig
  • Aktuelles:
    • Verbot von Zahlartgebühren: Welche Zahlarten sind erfasst?

 

  


 

info_iconCheckliste: Abmahnsicherer Online-Shop

Zum Schutz vor Abmahnungen müssen Onlineshop-Betreiber eine Vielzahl von Vorschriften beachten. Aufgrund der sich ständig aktualisierenden Rechtsprechung muss der Shop immer aktuell gehalten werden, damit der Shop rechtskonform ist.
Auch die DS-GVO, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, wird Auswirkungen auf den Onlinehandel haben und verlangt, dass Online-Händler die neuen Datenschutzregelungen rechtzeitig bis zum Stichtag in ihrem Shop umgesetzt haben müssen, sonst drohen hohe Bußgelder.

Die wichtigsten rechtlichen Themen, die von jedem Online-Händler beachtet werden sollten, haben wir in unserer Checkliste zusammengefasst.

Die aktuelle Checkliste finden Sie hier.

 

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icon_fragenantwortenAktuelle Urteile

 

AG München: Anfechtungserklärung muss nicht als solche bezeichnet sein, um wirksam zu sein

Über ein viel zu günstiges Angebot, das ein eBay-Händler versehentlich eingestellt hatte und nach dem Kaufabschluss wieder löschen wollte, hatte das Amtsgericht München zu entscheiden.  Der eBay-Verkäufer wollte eigentlich eine Auktion starten und stellte versehentlich einen Koffer zum Festpreis von einem Euro ein. Ein solcher Fehler berechtigt den Händler zu einer Anfechtung des Vertrages, entschied jetzt das Amtsgericht München.

Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.

 

 

LG Dortmund: Unbefristete Verlängerung einer Rabattaktion ist unzulässig

Rabattaktionen sind für Online-Händler ein gängiges Werbemittel, um Kunden zu einem Kauf zu animieren. Wenn die Aktion gut läuft, liegt es nahe sie zu verlängern. Wenn kein berechtigter Grund für die Verlängerung vorliegt, kann die Verlängerung schnell zu einer Abmahnung führen. Ob die Verlängerung einer Rabattaktion, die bis zum 24.12. befristet war, zulässig war, hatte das Landgericht Dortmund zu entscheiden.

Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.

  

 

Übersicht aktueller Urteile finden Sie hier auf unserer Webseite.

 

 


 

icon_fragenantwortenAktuelles

Verbot von Zahlartgebühren: Welche Zahlarten sind betroffen?

Seit dem 13. Januar 2018 dürfen Online-Händler keine Gebühren mehr auf die gängigen Zahlarten im Online-Shop verlangen. Grund dafür ist das In-Kraft-Treten der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Zahlarten betroffen sind und welche Folgen sich für Online-Händler ergeben.

Mehr zu dem Verbot von Zahlartgebühren finden Sie hier.

  

 


   

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Kunden, die bereits ein Schutzpaket für den Verkauf auf dem deutschen Markt haben, nehmen das Upgrade wie folgt vor:

1. Im "persönlichen Kundenbereich" einloggen
2. Auf den Reiter "Bestellen und Erweitern" klicken 
3. Entsprechendes Schutzpaket auswählen und auf "Paket upgraden" klicken!

 

Nach erfolgreichem Upgrade finden Sie Informationen zu Ihrem ARAG Versicherungspaket,
wie z.B. die Telefonnummer für die anwaltliche Beratung und die Logindaten für die Mustervorlagen-Datenbank, im Reiter "Kunden- und Vertragsdaten".

Der Vertrag über das neue Schutzpaket beginnt mit der Bestellung und der Restwert des aktuellen Schutzpakets wird mit dem ersten Beitrag für das erweiterte Schutzpaket verrechnet.

 


 

 

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