Was unterscheidet die Bestelleingangsbestätigung von einer Vertragsbestätigung?

Seit der Rechtsänderung am 13.6.2014 werden wir immer wieder gefragt, ob die E-Mail, die dem Kunden den Eingang seiner Bestellung bestätigen soll, bereits die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen enthalten muss. Die Beantwortung dieser Frage ist ohne nähere Ausführungen leider nicht möglich. Zwischen der „Bestelleingangsbestätigung“ und der „Vertragsbestätigung“, die beide zum gesetzlichen Pflichtprogramm für Online-Händler gehören, bestehen durchaus Unterschiede. Dennoch könnten beide Pflichten mit nur einer E-Mail erfüllt werden.