BGH – Unterlassungserklärung nur per E-Mail ausreichend

Zur Ausräumung einer Abmahnung ist die Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich. Mit ihrer Unterzeichnung verpflichtet sich der Abgemahnte gegenüber dem Abmahnenden, das rechtswidrige Verhalten künftig zu unterlassen. Für den Fall, dass er die Handlung dennoch wiederholt, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Damit soll die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. Bisher musste die Unterlassungserklärung zwingend im Original per Post übersandt werden, eine Übersendung nur per Fax oder E-Mail war nicht zulässig. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dies nun geändert. […]

Was Online-Händler beachten sollten, wenn sie den Begriff „Black Friday“ verwenden

Am 25.November 2016 ist es wieder soweit: Der Black Friday, der traditionell den Auftakt zum Weihnachtsgeschäft bildet, steht kurz bevor. In seinem Ursprungsland, den USA, locken enorme Rabatte die Kunden in die Geschäfte. Hierzulande findet der „Black Friday“ fast ausschließlich im Online-Handel statt. Was Online-Händler zu beachten haben, wenn sie sich an Rabattaktionen zum „Black Friday“ beteiligen und dabei den Begriff „Black Friday“ verwenden wollen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

2017-12-12T15:41:12+02:0014. November 2016|Kategorien: Aktuelle Abmahngefahr, Aktuelles|Tags: , , , |
Nach oben