Kategorie: E-Commerce

Unterlassungserklärungen sind eine unmittelbare Folge einer Abmahnung und unter Online-Händlern keine Seltenheit. Nehmen wir einmal an, Sie haben vergessen, im Impressum Ihres Onlineshops die Telefonnummer Ihres Unternehmens anzugeben. Einem Ihrer Mitbewerber fällt dies auf und über einen Anwalt, den Ihr Mitbewerber beauftragt hat, erhalten Sie nun eine berechtigte Abmahnung. Nun müssen Sie nicht nur die dadurch entstandenen Anwaltskosten begleichen, sondern erhalten zugleich eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Sie unterzeichnen sollen. Diese strafbewehrte Unterlassungserklärung dient dazu die Wiederholungsgefahr – bzgl. des Rechtsverstoßes – auszuräumen. In dieser Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Erklärende, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. In dem vorgenannten Fall müssten Sie also unterzeichnen, dass Sie die Eintragung Ihrer Telefonnummer ins Impressum unverzüglich vornehmen.

Erhalten Sie aufgrund der Rechtstexte von Protected Shops eine Abmahnung, können Sie von unserer Haftungsübernahmegarantie Gebrauch machen. Denn in diesem Fall übernehmen wir die Kosten. Senden Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail oder Fax zu. Wir geben diese dann an unsere Rechtsexperten weiter.

« Zurück zum Glossar