Kategorie: E-Commerce

Gerichtskosten sind Entgelte, die Gerichte für ihr Tätigwerden erheben. Zu begleichen sind sie in den meisten Fällen von demjenigen, der den zugrundeliegenden Rechtsstreit verliert. Sie setzen sich zusammen aus den Gebühren, die das Gericht allein für sein Tätigwerden erhebt und den Auslagen, die es hat, weil beispielsweise Gutachten erstellt oder Zeugen vernommen werden müssen.

Bei zivilgerichtlichen Streitigkeiten sind die Gerichtskosten von demjenigen im Voraus einzuzahlen, der die Klage erhebt. Das Gericht nimmt erst dann seine Arbeit auf, wenn ein entsprechender Einzahlungsnachweis erfolgt. Das Geld erhält der Kläger entweder vollständig oder anteilig in dem Verhältnis von der beklagten Partei zurück, in dem er den Rechtsstreit gewinnt. Verlangt der Kläger vom Beklagten also beispielsweise Zahlung eines bestimmten Geldbetrages und gibt ihm das Gericht in vollem Umfang Recht, muss der Beklagte neben diesem Geldbetrag dem Kläger auch die von ihm zuvor eingezahlten Gerichtsgebühren erstatten.

Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert der Klage (siehe dort). Gesetzlich geregelt sind sie im Gerichtskostengesetz (GKG).

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