Neue Gewährleistungs- und Garantiekennzeichnung seit September 2026: Das müssen Online-Händler beachten

Seit dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten für Händler gegenüber Verbrauchern. Ziel der neuen EU-Vorgaben ist es, Verbraucher stärker über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu informieren und langlebige Produkte besser erkennbar zu machen. Dafür wurden zwei EU-weit harmonisierte Kennzeichnungen eingeführt: eine allgemeine Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht und eine zusätzliche Kennzeichnung für bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien von Herstellern. Gerade für Online-Händler stellen sich damit einige praktische Fragen: Wo muss die neue Gewährleistungsinformation im Shop eingebunden werden? Wann ist zusätzlich die Garantiekennzeichnung erforderlich? Und gilt sie für jede Herstellergarantie? Wir erklären, was seit dem 27. September 2026 gilt und welche Anpassungen Online-Händler jetzt beachten sollten. Was hat sich zum 27. September 2026 geändert? Grundlage der neuen Informationspflichten ist die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Sie ergänzt unter anderem die Verbraucherrechterichtlinie und soll Verbraucher besser über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten sowie über bestehende Gewährleistungsrechte informieren. Die konkrete Gestaltung der neuen Hinweise wurde anschließend mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt. Seit dem 27. September 2026 müssen die entsprechenden Vorgaben angewendet werden. Für Händler besonders relevant sind dabei zwei neue Instrumente: die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und die harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie. Beide verfolgen unterschiedliche [...]