Den Begriff der einstweiligen Verfügung finden man heute in vielen Bereichen. Wir wollen Ihnen an dieser Stelle aber näher bringen, was eine einstweilige Verfügung für Ihren Onlinehandel bedeuten kann. Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben aufgrund eines kleinen Fehlers bei Ihrer Internetpräsenz eine berechtigte Abmahnung erhalten. Im falle einer berechtigen Abmahnung haben Sie die Kosten des abmahnendnen Anwaltes zu tragen, die sich nicht selten zwischen 500 € und 1.000 € bewegen. Das alleine ist schon ärgerlich und teuer genug doch darüber hinaus werden Sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung einzureichen. Doch nicht jeder weiß, wozu er eine solche Unterlassungserklärung einreichen soll und geht davon aus, dass mit der Zahlung der Fall abgeschlossen ist. Sollten Sie nun aus Unwissenheit oder anderen Gründen die Unterlassungserklärung nicht abgeben, kann dieses gerichtlich geahndet werden z.B. durch eine einstweilige Verfügung. Eine einstweilige Verfügung dient zur Regelung der Rechtslage vor der gerichtlichen Entscheidung. Soweit muss es aber nicht kommen, denn auf unsere Rechtstexte geben wir eine Haftungsübernahmegarantie bis zur ersten Instanz.
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