Kategorie: E-Commerce

Als Powerseller werden Anbieter auf eBay bezeichnet, die kontinuierlich Artikel in großen Mengen (100 Transaktionen und 1.000,- € Bruttoumsatz innerhalb von 12 Monaten) verkaufen und ihren Kunden einen besonders guten Kundenservice bieten (98% positive Bewertungen mit einem Durchschnittswert von 4,4). Der Verkäufer muss daneben als gewerblicher Verkäufer angemeldet sein. Der Status als Power-Seller wird bei Erfüllung der Voraussetzungen von eBay automatisch generiert.

Von Power-Sellern verlangt eBay seit einiger Zeit, dass sie ihren Kunden ein einmonatiges Widerrufsrecht einräumen, auch wenn gesetzlich eine Widerrufsfrist von nur 14 Tagen vorgesehen ist. Damit wird das Erfordernis der Kundenfreundlichkeit solcher Anbieter auf eBay unterstrichen.
Sollten Sie als Online-Händler die AGB für Ihren eBay-Shop über Protected Shops generieren, wird automatisch eine Widerrufsfrist von einem Monat eingefügt, wenn Sie ihren Status mit „Power-Seller“ angeben. Wundern Sie sich darüber also nicht.

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