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Zum Beleg von Tatsachenbehauptungen innerhalb eines Gerichtsprozesses gibt es verschiedene sog. Beweismittel. Hierzu zählen Zeugen, Sachverständige, Urkunden, der sog. Augenschein (also die Begutachtung durch visuelle, akustische, haptische, gustatorische oder olfaktorische Wahrnehmung seitens des Richters selbst) oder die Parteivernahme (also die Befragung einer am Verfahren beteiligten Partei). Um eine Tatsache im Prozess zu beweisen, kann sich die beweisbelastete Partei dieser Beweismittel bedienen. Gelingt ihr der Beweis nicht, wird sie in aller Regel den Prozess verlieren.

Wie die angebotenen Beweise letztendlich zu bewerten sind, liegt in der freien Entscheidung des Richters (sog. „freie richterliche Beweiswürdigung“).

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