In Deutschland sind nur Unternehmen welche im Handelsregister eingetragen sind, berechtigt, eine Firma zu führen. Eine Firma bzw. der Firmenname stellt den Namen des Unternehmens dar, unter welchen dieses Geschäfte betreibt und im Geschäftsverkehr identifizierbar ist.
Dieser kann sowohl aus einem Eigennamen bestehen (z.B. „Mustermann OHG“)
als auch aus einem gewählten Fantasienamen.
Wichtig ist, dass keine Irreführung durch den Firmennamen stattfindet, indem über wesentliche Eigenschaften des Unternehmens getäuscht wird. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein kleines lokales Transportunternehmen einen Firmennamen wie „Internationale Transport GmbH“ verwenden würde. Auch geographische Angaben wie, „Bayrische“, „Deutsche“ oder „Europäische“ sind mit Vorsicht zu genießen, da damit eine Führungsposition in der jeweiligen Branche und Region verbunden ist.
Darüber hinaus muss der Firmenname mit einem Zusatz über die Rechtsform des Unternehmens aufklären, üblicherweise in Kurzform. (OHG, GmbH, KG, e.kfm).
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