Kategorie: E-Commerce

Unter Handelsgewerbe ist grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb zu verstehen. Er muss planmäßig auf Dauer und zur Gewinnerzielung angelegt sein. Für den Betrieb ist kaufmännisches und/oder technisches Wissen erforderlich. Das Gesetz will möglichst viele Unternehmen unter den Begriff des Handelsgewerbes fassen und stellt diesbezüglich eine Vermutung auf. Nur in Ausnahmefällen soll ein solches daher nicht vorliegen. So beispielsweise bei Kleingewerbebetrieben.

Betreiber eines Handelsgewerbes sind Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) und unterfallen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

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