Kategorie: E-Commerce

Als Handelsrichter werden Laienrichter (auch „Schöffen“) bezeichnet, die in der „Kammer für Handelssachen“ tätig werden. Innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit ist das das einzige Gericht, bei denen Schöffen überhaupt eingesetzt werden.

Sie werden von der Industrie- und Handelskammer vorgeschlagen und müssen Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sein.

 

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