Kategorie: E-Commerce

Was ist gemeint, wenn Sie gebeten werden, die Schriftform zu beachten oder das Schriftformerfordernis einzuhalten?

Auch wenn die Bestellung von Waren heutzutage nicht mehr schriftlich, sondern ganz alltäglich über das Internet oder das Telefon erfolgen kann, gibt es noch einige Bereiche, die dem Schriftformerfordernis unterliegen. Ein Beispiel hierfür ist der Kündigungsbereich. Bei fast allen Dienstleistungen ist eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail nicht ausreichend. Hier muss oft eine Kündigung per Post eingereicht werden, um das Dienstleistungsverhältnis enden zu lassen. Eine einfache E-Mail mit Ihrem Kündigungswunsch reicht oftmals nicht aus. Wann Sie jedoch genau die Schriftform beachten müssen, hängt von den jeweiligen geltenden gesetzlichen Vorschriften oder dem mit Ihrem Vertragspartner individualvertraglich Vereinbarten ab. Bei Ihrem Vertragspartner können Sie allerdings erfragen, wann Sie das Schriftformerfordernis beachten müssen. Dies kann jeweils variieren.

Empfohlen wird jedoch, Kündigungen immer in Schriftform und am besten per Einschreiben einzureichen.

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