Schon bisher besteht für die allermeisten Onlinehändler die Pflicht, sich bei der zentralen Stelle des Verpackungsregisters zu registrieren,
und die verwendeten Verpackungen mit einem Partner der Teil des dualen Systems ist zu lizensieren. Erfolgt dies nicht, können Konkurrenten dies über das Wettbewerbsrecht abmahnen.
Nun sind auch Marktplätze verpflichtet, bei auf ihren Plattformen verkaufenden Onlinehändler die sog. Lucid-Nummer abzufragen.
Erfolgt dies nicht, kann dies zu einem Verkaufsstop oder Accountsperren führen.
Was Onlinehändler hier zu beachten haben, erfahren Sie im folgenden Beitrag

Schon seit 2019 besteht die Pflicht als Onlinehändler, sich beim Verpackungsregister bzw. beim sogenannten LUCID-Register zu registrieren,
sowie mit einem Anbieter für Entsorgung, dem sogenannten dualen System zusammenzuarbeiten.
Ab dem 01.07.2022 müssen Marktplätze sicherstellen, dass nur ordnungsgemäß registrierte und lizensierte Onlinehändler auf ihrer Plattform verkaufen.
Zu diesem Zweck fordern Marktplätze die bei ihnen verkaufende Onlinehändler auf, spätestens zum Stichtag die LUCID-Nummer zu hinterlegen.
Erfolgt dies nicht, oder nicht rechtzeitig, kann dies dazu führen, das bestehende Angebote entfernt werden, ein Einstellen neuer Angebote unterbunden,
oder der Account gesperrt oder gekündigt wird.

Die LUCID-Nummer erhalten Händler, nachdem sie sich beim LUCID-Register vollständig registriert haben.
Darüber hinaus gilt es, sich einen Anbieter für das Rücknahmesystem zu suchen.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

http://www.alba.info/recycling/ruecknahmesysteme/electroreturn.html
https://www.zmart24.de/elektroaltgeraete
http://www.weee-europe.com/
https://deutsche-recycling.de/weee-elektrogesetz/
http://www.take-e-way.de/
https://easyshop.landbell.de/welcome

Achtung:
Teilweise wird nicht nach der LUCID-Nummer, sondern statt dessen nach der EPR-Nummer gefragt.
EPR steht für „Extended Producer Responsibility“, für deutsche Onlinehändler ist jedoch hier meist die LUCID-Nummer gemeint.
Je nach Produkt kann jedoch in diesem Fall auch die WEEE-Nummer für elektronische Geräte abgefragt werden.

Wichtig:
Die LUCID-Nummer muss nicht innerhalb des Impressums oder anderer Rechtstexte genannt werden,
auf Ihre Rechtstexte wirkt sich diese Änderung daher nicht aus.