LG Bielefeld: Ein Verkauf von Haushaltsleuchtstofflampen und Haushaltslampen ohne Kennzeichnung nach dem EnVKV ist wettbewerbswidrig

Vor kurzem entschied das LG Bielefeld (Beschluss, Az.16 O 112/09), dass es wettbewerbswidrig sei, kennzeichnungspflichtiges Haushaltsleuchtstofflampen und Haushaltslampen über das Internet nach dem § 3 Abs. 1 EnVKV zu verkaufen oder anzubieten, ohne dass diese mit Angaben über den Energieverbrauch und anderen wichtigen Ressourcen und zusätzlichen Angaben gekennzeichnet sind.