Begriff des Kaufmanns – Formen und Eigenschaften

Als „Kaufmann“ im handelsrechtlichen Sinne unterliegen Sie den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Dieses erlegt Ihnen besondere Pflichten auf, räumt aber ebenso Rechte ein, die sich von den allgemeinen Vorschriften des BGB teilweise grundlegend unterscheiden. Entscheidend für die Anwendbarkeit dieser Regelungen ist, dass es sich bei Ihnen um einen „Kaufmann“ im gesetzlichen Sinne handelt. Dieser Begriff ist deshalb für das Handelsrecht von zentraler Bedeutung und soll hier näher beleuchtet werden.