OLG Koblenz zum Widerrufsrecht im Onlineshop – Badeente als Hygieneartikel

In dem wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren hatte der Antragsteller beantragt, dem Antragsgegner aufzugeben, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken Badeenten zu bewerben und dabei das den Verbrauchern zustehende Widerrufs– bzw. Rückgaberecht in Bezug auf Hygieneartikel mit dem nachfolgenden Hinweis auszuschließen: „Bitte beachten Sie, dass entsiegelte Software, entsiegelte Datenträger sowie entsiegelte Hygieneartikel vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind“.