Einen Lieferschein, auch Warenbegleitschein gennant, gibt es in zwei verschiedenen Formen. Es gibt die alt bekannte Papier Variante, die die Ware auf jeden Fall begleitet. Auch wenn noch keine Rechnung beigefügt ist, den Lieferschein erhalten Sie in jedem Fall mit Lieferung der Ware und können so kontrollieren, ob die Anzahl der gelieferten Gegenstände auch mit der Anzahl der tatsächlich bestellten Sachen übereinstimmt.
Die neuere Variant ist der elektronische Lieferschein. Hier wird direkt nach dem Versand der Ware dem Käufer ein elektronischer Datensatz zugeschickt, dem er genau entnehmen kann, wann die Ware bei ihm eintrifft. Der Lieferschein als solches ist ein Dokument zur Kontrolle. Im Normalfall sollten die Angaben auf der Bestellung, dem Lieferschein und der Rechnung übereinstimmen.
Werden auf der Rechnung weitere Arktikel aufgeführt, die Sie aber nicht bestellt und auch nicht geliefert bekommen haben, können Sie dieses anhand des Lieferschein belegen. Im Internet finden Sie viele kostenlose Muster für Lieferscheine, die es Ihnen als Händler einfacher macht, dieses System zu nutzen.
[A] [B] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [K] [L] [M] [O] [P] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [Z]
Weiter: Markengesetz (MarkenG)