Die Kunden der Protected Shops GmbH werden seit einer Woche mit den neuen Texten, die ab dem 13. Juni gelten, versorgt und eine Reihe neuer Schnittstellen und Plugins stellt für die Händler einen reibungslosen Übergang sicher.

 

München, den 03.06.2014

Bereits seit dem 15.05.2014 haben die Kunden von Protected Shops die Möglichkeit, die neue Widerrufsbelehrung und die neuen AGB für die verschiedenen Plattformen zu erstellen. Händler können dadurch beide Versionen der Dokumente unabhängig voreinander konfigurieren und bereits herunterladen.

„Die Händler nehmen das Angebot sehr gerne an und die meisten unserer Kunden haben die neuen Rechtstexte schon erstellt und heruntergeladen.“ stellt der Geschäftsführer der Protected Shops GmbH, Markus Kluge, zufrieden fest und ergänzt: „Unsere neue Software zur Erstellung und Wartung von Rechtstexten wurde im letzten Jahr auch im Hinblick auf solche Situationen entwickelt. Der Mehraufwand hat sich gelohnt und unsere Kunden profitieren von der unkomplizierten Handhabung.“

Für die Umsetzung der neuen Regelung gibt es keine Übergangsfrist. Das führt bei einigen Händlern wohl zu einer langen Nacht. Denn die Widerrufsbelehrung muss nach dem Willen des Gesetzgebers am 13.6.2014 termingenau um 00:00 Uhr auf der Shop-Seite eingestellt werden. Zumindest für Online-Shops und eBay stellt die Protected Shops aber auch hier eine Lösung bereit, die es dem Händler erlaubt ausreichend Schlaf zu bekommen. Schnittstellen und Plugins in den gängigsten Shopsystemen synchronisieren die Texte regelmäßig und automatisch, so dass die Umstellung auf Seiten von Protected Shops erfolgen kann, ohne dass der Händler eingreifen muss. Dazu wurde in den letzten Wochen eine Reihe von Plugins überarbeitet und verbessert. Beispielsweise stehen den Händlern komfortable Plugins zu den Shopsystemen Gambio, Shopware, Oxid, XT:Commerce sowie zu WordPress mit Erweiterungen WooCommerce und Marketpress stehen den Händlern neue und komfortable Plugins zur Verfügung.

Den Besonderheiten bei eBay werden wir durch eine Schnittstelle gerecht, die auch bei bereits bestehenden Angeboten die neuen Texte einfügt.

Abmahngefahr auch für die nächste Jahre noch nicht gebannt

Die Gesetzgebung hat mit der Novelle zum Verbraucherrecht einige offene Punkte geklärt und die europäische Harmonisierung ein weites Stück nach vorne getrieben. Dennoch gibt es einige Regelungslücken, die erst gerichtlich geklärt werden müssen und Angriffsfläche für Abmahnungen bieten. Hier ist der weitgehend automatisierte Anpassungsservice der Protected Shops GmbH ein wirksamer Schutz, denn er ist flexibel und schnell genug, um sofort auf Änderungen reagieren zu können.

„Unser Ziel ist es, einen Service anzubieten, der den Händlern die Überwachung der Entwicklung des rechtlichen Umfelds weitestgehend abnimmt. Eine der wesentlichen Zwischenziele auf dem Weg dorthin ist es, zu erreichen, dass der Händler von uns wartungsfreie Dokumente bekommt, die sich zumindest aus der Sicht des Händlers automatisch an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen. Wir können das leisten und haften entsprechend.“ so Kluge weiter.