Amazon führt neue Rückgaberichtlinie ein
Zum 12.3.2015 hat Amazon neue Rückgaberichtlinien für seine Marktplatzhändler eingeführt. Verkäufer sind danach verpflichtet, ihre Rückabwicklungsprozesse anzupassen. Für Waren, die die Marketplace-Händler selbst versenden, müssen sie ihren Kunden entweder den kostenlosen Rückversand an den Firmensitz anbieten oder für jede Marketplace-Seite, bei der Produkte angeboten werden, eine Rücksendeadresse in dem Land dieser Marketplace-Seite angeben. Amazon schränkt dadurch die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrechts zu Lasten der Unternehmer ein.
